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Saarlouis, den 21. September 2006
Aus Anlass des Tages des Flüchtlings 2006 am 29.09.2006 lädt der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. zum Pressegespräch ein
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aus Anlass des Tages des Flüchtlings 2006 am 29.09.2006 lädt der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. zum Pressegespräch ein.
Pressegespräch
Mittwoch, 27.September 2006,
13.00 Uhr, Saarbrücken, Deutsch-Ausländischer Jugendclub (DAJC), Johannisstr. 13
Die Gesprächspartner des Saarländischen Flüchtlingsrates:
Irene Krohn (DAJC)
Bernhard Dahm (Rechtsanwalt)
Inhaltlich wird es um die Forderung von Pro Asyl und der Flüchtlingsräte der Länder der BRD gehen, langjährig Geduldeten ein gesichertes Aufenthaltsrecht zu gewähren. Die Forderung von Pro Asyl und der Länderflüchtlingsräte richtet sich an die Innenministerkonferenz bzw. an den Deutschen Bundestag, den betroffenen 130.000 Menschen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gewähren.
Anhand von Einzelschicksalen aus dem Saarland soll während des Pressegesprächs dargelegt werden, wieso ein Bleiberecht für langjährig Geduldete erforderlich ist und wieso eine entsprechende Regelung nicht restriktiv gehandhabt werden sollte. Es geht um Menschen, die sich in Nachbarschaft, Schule, bisweilen auch in der Arbeitswelt integriert haben – und dies trotz fehlenden Aufenthaltsrechts. Die Betroffenen sind oft wegen bestehender Gesetzeslücken durch alle Raster gefallen und deshalb auch nur im Besitz einer Duldung.
Thema des Pressegesprächs wird auch sein, dass in den letzten drei Jahren sehenden Auges neue Fälle von lediglich geduldeten Menschen im Bundesgebiet produziert werden. Einzigartig in Europa widerruft die BRD zu mehreren zehntausend Anerkennungen von Asylberechtigten und politischen Flüchtlingen. Dies betrifft insbesondere Flüchtlinge aus Irak, Afghanistan und dem Kosovo. Endergebnis dieser Widerrufsverfahren ist, dass die Betroffenen ihr legales Aufenthaltsrecht für die BRD verlieren, wegen der Verhältnisse in ihren Heimatländern aber nicht abgeschoben werden können, so dass ihnen dann Duldungen erteilt werden. Folge hiervon wiederum ist, dass eine Vielzahl der Betroffenen ihre Arbeitserlaubnis verliert und so gezwungenermaßen auf Leistungen der öffentlichen Hand angewiesen ist.
Für Rückfragen erreichen Sie Irene Krohn unter 0681 / 33275. Mit freundlichen Grüßen Roland Röder
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