Datei:2019-07-29 SFR Abschiebung nach Afghanistan 29Juli2019 geschwärzt.pdf: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. April 2020, 14:48 Uhr

Keine Abschiebung von Sayed Mahdi Husseini nach Afghanistan. Schluss mit dem politischen Zynismus - Afghanistan ist nicht sicher - nirgendwo

Der 21jährige Sayed Mahdi Husseini soll aus dem Saarland nach Afghanistan abgeschoben werden. Bereits am 17. Juni war seine Abschiebung mit dem Sammelabschiebeflug von Leipzig-Halle geplant.

Allerdings musste die Abschiebung wegen seines Suizidversuchs und seines psychisch stark angegriffenen Zustandes abgebrochen werden. Kleinere Delikte wurden bei Sayed Mahdi Husseini in der Vergangenheit mit insgesamt vier Wochen Jugendarrest geahndet.

„Offensichtlich will das saarländische Innenministerium an dem jungen Afghanen ein Exempel statuieren“, erklärte Maria Dussing-Schuberth vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. „Die jugendlichen Verfehlungen werden als mangelnde Integrationsbereitschaft interpretiert.“ Das Verhalten des Innenministeriums sei skrupellos und zynisch.

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis erklärte dazu in einem aktuellen Beschluss (24. Juli 2019): „Dass es sich bei dem Antragsteller darüber hinaus ganz sicher nicht um einen der für die so genannten „Sammelabschiebungen“ nach Afghanistan in den Medien immer wieder genannten „Intensivstraftäter“ handelt, ist mit Blick auf das Bestehen der Ausreisepflicht kein rechtlicher, sondern allenfalls ein politischer Gesichtspunkt...“

Politischer Gesichtspunkt heißt: Das saarländische Innenministerium und die ausführende zentrale Ausländerbehörde wollen partout nach Afghanistan abschieben. Kritik und Warnungen von Menschenrechtsorganisationen oder dem Repräsentanten des UNFlüchtlingskommissariats (UNHCR) werden seit Monaten ignoriert.

„Es gibt keine Notwendigkeit, nach Afghanistan abzuschieben. Abschiebungen in ein so gefährliches Land sind unmenschlich und für die Betroffenen traumatisierend“, so Maria Dussing-Schuberth abschließend. "Der SFR erwartet stattdessen von der saarländischen Landesregierung, dass sie humanitäre Maßstäbe berücksichtigt und einen Abschiebestopp nach Afghanistan verhängt."

Zum Hintergrund: Sayed Mahdi Husseini ist 21 Jahre alt und lebt seit 5 Jahren im Saarland. 2014 flüchtete er mit seiner älteren Schwester und deren Ehemann nach Deutschland. Bis zu seiner Flucht lebte er fast ausschließlich in Mashhad im Iran, wo er auch geboren wurde.

Afghanistan ist für ihn ein fremdes Land, Freunde oder nahe Verwandte hat er dort nicht. Seine Mutter lebt ebenfalls im Saarland. Sayed Mahdi Husseini spricht sehr gut Deutsch und hat eine Bewilligung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ab August 2019 im Seniorenhaus der AWO in Lebach einen Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren.

Der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. lehnt Abschiebungen nach Afghanistan ab. Zuletzt schrieb der Flüchtlingsrat einen Offenen Brief an alle saarländischen Landtagsabgeordneten von CDU und SPD und forderte darin einen Abschiebestopp nach Afghanistan. https://tinyurl.com/y6hztkd2

Ansprechpartner für die Medien Maria Dussing-Schuberth als sein Anwalt: Peter Nobert: Kontakt zu Sayed Mahdi Husseini kann hergestellt werden

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