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[[Kategorie:Saarländischer Flüchtlingsrat]]

Aktuelle Version vom 18. April 2020, 19:12 Uhr

Pressemitteilung 08.04.2019

Saarland will weiter nach Afghanistan abschieben. Abschiebestopp statt harter Seehoferscher Linie

„Das Saarland will auch zukünftig nach Afghanistan abschieben. Dies geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Saarländischen Flüchtlingsrates nach dem Informationsfreiheitsgesetz hervor", so Peter Nobert vom Vorstand des Vereins.

In seinem aktuellen Schreiben weist das Ministerium darauf hin, dass bei Abschiebungen nach Afghanistan die selbstauferlegte Beschränkung auf sogenannte „Straftäter“, „Gefährder“ und „Identitätstäuscher“ seit der Innenministerkonferenz im Juni 2018 aufgehoben sei.

„Es ist ein politischer Affront, gegen alle Warnungen und Berichte von Menschenrechtsorganisationen nach Afghanistan abschieben zu wollen“, so Peter Nobert weiter. „Die Antwort des Saarländischen Innenministeriums entspricht der Seehoferschen Linie, Abschiebungen in ein so gefährliches Land zu normalisieren.“ Der Saarländische Flüchtlingsrat werde weiterhin dafür mobilisieren, im Saarland einen generellen Abschiebestopp nach Afghanistan zu erreichen.

Weitere Fragen des Saarländischen Flüchtlingsrates blieben mit dem Verweis auf datenschutzrechtliche Gründe unbeantwortet, was direkt gegen die Intention des Informationsfreiheitsgesetzes verstößt. So wird zum Beispiel ein abstrakter Begriff wie „Straftäter“ sehr schnell mit Vorstellungen wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung in Verbindung gebracht. Tatsächlich ist aber bis heute unklar, welche konkreten Vorwürfe es rechtfertigen sollen, fünf Menschen aus dem Saarland nach Afghanistan abzuschieben. Diese Antwort bleibt die Landesregierung der Öffentlichkeit schuldig.

Zum Hintergrund: Das Saarland hat sich bisher an vier Abschiebeflügen beteiligt und dabei fünf Afghanen abgeschoben: Am 14. August, 13. November und 4. Dezember 2018 sowie am 7. Januar 2019. In unserer Anfrage vom 27. Februar 2019 haben wir uns auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz bezogen, das jeder Person und jedem Verein einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Landesbehörden gewährt. Der freie Zugang zu Akten von Ministerien und Verwaltungen ist ein Bürgerrecht und stärkt das Öffentlichkeitsprinzip bei behördlichen Vorgängen.

Die Anfrage des SFR finden Sie hier: https://tinyurl.com/y44uptd8 Die Antwort des Saarländischen Innenministeriums hier: http://tinyurl.com/y3yy54kf

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