Datei:2017-11-20 SFR TagderUNKinderkonvention geschwärzt.pdf

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Pressemitteilung zum UN-Kinderrechtstag, 20.11.2017

SFR appelliert an die Saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer: Familiennachzug ermöglichen - Kinderrechte stärken

Anlässlich des UN-Kinderrechtstages am 20. November fordert der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. die Saarländische Ministerpräsidentin, Annegret Kramp-Karrenbauer, auf, sich für einen unbürokratischen und beschleunigten Familiennachzug von Geflüchteten einzusetzen. Annegret Kramp-Karrenbauer gehört als CDU-Präsidiumsmitglied auch zur Delegation ihrer Partei für die aktuellen „Jamaika“-Sondierungsgespräche.

„Angesichts einer zunehmend rassistischen Stimmung gegenüber Flüchtlingen und des Erstarkens der AfD spielen die Verantwortlichen in Politik und Bürokratie beim Familiennachzug auf Zeit. Die Konsequenz: Teils soll es gar keinen Familiennachzug mehr geben, teils müssen Flüchtlinge unerträglich lang auf ihre Familienangehörigen warten“, so Peter Nobert für den Saarländischen Flüchtlingsrat. „Die Tendenz ist deutlich: Man versucht zu verhindern, dass Flüchtlinge, die hier Schutz suchen, ihre Familien nachholen können. Leidtragende dieser Politik sind vor allem auch Kinder.“

Selbst bei Betroffenen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden, dauern die Verfahren viel zu lang. Neben bürokratischen Hürden sind es vor allem die extrem langen Bearbeitungszeiten bei den deutschen Botschaften. In der Botschaft Beirut sind 15 Monate Wartezeit mittlerweile die Regel. Die langwierigen Verfahren führen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen manchmal zu der aberwitzigen Situation, dass sie wegen inzwischen erreichter Volljährigkeit, ihren Anspruch, ihre Eltern nachzuholen, verlieren.

Noch schwieriger ist es für „subsidiär Schutzbedürftige“: Mit dem Asylpaket II, das seit März 2016 in Kraft ist, wurde für diese der Familiennachzug komplett bis März 2018 ausgesetzt. Darüber hinaus haben CDU und CSU in einem gemeinsamen Papier sogar gefordert, dass Flüchtlinge, die nach 2016 in Deutschland angekommen sind und subsidiären Schutz erhalten haben, auf Dauer vom Familiennachzug ausgeschlossen werden sollen.

„Der Familiennachzug ist weder eine Gefälligkeit des deutschen Staates gegenüber Flüchtlingen noch eignet er sich als Verhandlungsmasse in Koalitionsverhandlungen. Die Familienzusammenführung ist eine menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtung“, so Peter Nobert abschließend. „Das Recht auf Familie und ein sicheres Zuhause ergibt sich aus dem Grundgesetz, aber auch aus völkerrechtlichen Vereinbarungen wie der UN-Kinderrechts- und der europäischen Menschenrechtskonvention.“ Landauf, landab werde über Integration diskutiert, die allerdings mit einer restriktiven Familienpolitik regelrecht verhindert werde. Wer sich um seine Familie sorge, könne nur begrenzt Deutschlernen, sich auf Schule oder Arbeit konzentrieren.

Zum Hintergrund: Am 20. November 1989 wurde von der UNGeneralversammlung das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) angenommen. In der Kinderrechtskonvention werden wesentliche Standards zum Schutz der Kinder festgelegt, u.a. auch das Recht auf Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause. Artikel 10 der Kinderrechtskonvention regelt das Recht auf Familienzusammenführung, wonach Anträge auf Einreise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Vertragsstaat zwecks Familienzusammenführung von den Vertragsstaaten wohlwollend, human und beschleunigt bearbeitet werden sollen. In der öffentlichen Diskussion über den Familiennachzug werden regelmäßig sehr hohe Zahlen ins Spiel gebracht, die allerdings keiner Prüfung standhalten. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung geht von einem Zuzug von 50.000 bis 60.000 Menschen bis Ende 2017 aus. http://doku.iab.de/forum/2017/forum_19.10.2017_Bruecker.pdf

Für Rückfragen der Medien: Peter Nobert

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