Datei:2016-08-12 SFR SIFG Geduldete und Abschiebungen ANTWORT.pdf: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Saarländischer Flüchtlingsrat]]

Aktuelle Version vom 17. April 2020, 21:57 Uhr

Pressemitteilung 12.08.2016

Halbjahr 2016: Mindestens drei Abschiebungen ohne Votum der Härtefallkommission. Flüchtlingslager Lebach wird als Daueraufenthaltsstätte für Geduldete zweckentfremdet

Aus der jetzt vorliegenden Antwort des Saarländischen Innenministeriums auf eine Anfrage des Saarländischen Flüchtlingsrates vom 17. Juni 2016 ergibt sich eine offensichtliche Diskrepanz bei der Frage, in wie vielen Fällen Betroffene abgeschoben wurden, obwohl ihr Verfahren bei der Härtefallkommission (HFK) noch nicht abgeschlossen war. Während das Innenministerium die beiden auch vom Flüchtlingsrat dokumentierten Fälle eines indischen Staatsangehörigen und der Syrerin aus Riegelsberg in seinem Schreiben erwähnt, erklärte das Innenministerium zu einer weiteren Abschiebung, dass der betroffene türkische Staatsangehörige sein Verfahren bei der Härtefallkommission nicht mehr weiterbetrieben habe.

„Diese Behauptung des Innenministeriums ist falsch.“, so Peter Nobert für den Saarländischen Flüchtlingsrat, „denn die Eingabe bei der Härtefallkommission lag ordnungsgemäß vor und wurde ab diesem Zeitpunkt von deren Mitgliedern bearbeitet. Trotzdem wurde der Mann während dieser Bearbeitungszeit abgeschoben.“ Die Antwort des Innenministeriums lege die Vermutung nahe, dass dieses auch zukünftig die Härtefallkommission übergehen werde.

Auch das Schicksal der Familie Nehat und Kadire Grabovci demonstriert diese Entschlossenheit des Innenministeriums, über den Kopf der Härtefallkommission hinweg abzuschieben. „Die Eingabe bei der Härtefallkommission war im Juli 2015. Ohne auch nur eine Entscheidung der HFK abzuwarten, versuchten die Behörden, die Familie am 23. März 2016 abzuschieben.“, erklärte Peter Nobert. Die Abschiebung sei nur deswegen nicht vollzogen worden, weil die Ehefrau psychisch zusammengebrochen sei, seitdem erkrankt sei und sich mehrfach in stationäre Krankenhausbehandlung begeben musste.

Aus der Anfrage ans Innenministerium ergibt sich weiterhin, dass von den rund 600 Flüchtlingen im Flüchtlingslager Lebach 334 lediglich eine Duldung haben (Stand: Ende Juni 2016), d.h. ihre Abschiebung ist lediglich aus verschiedenen Gründen ausgesetzt. Rund hundert von ihnen müssen dabei seit fünf Jahren und länger im Flüchtlingslager Lebach wohnen.

„Den Geduldeten wird bewusst gesellschaftliche Teilhabe und damit eine Lebensperspektive verweigert.“, so Peter Nobert für den Saarländischen Flüchtlingsrat und weiter, „insbesondere für diese Menschen im Lager Lebach braucht es eine Lösung, die nicht Abschiebung heißen darf.“ Der Saarländische Flüchtlingsrat habe in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, dass das Flüchtlingslager Lebach seit Jahren als Daueraufenthaltsstätte für Geduldete zweckentfremdet werde.

Hintergrund: Laut Saarländischem Innenministerium gab es im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 86 Abschiebungen aus dem Saarland, davon 30 Abschiebungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens. In seiner Anfrage bezog sich der SFR auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz, das jeder Person und jedem Verein einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Landesbehörden gewährt. Der freie Zugang zu Dokumenten und Akten von Ministerien und Verwaltungen ist ein Bürgerrecht und stärkt die Transparenz und das Öffentlichkeitsprinzip bei behördlichen Vorgängen.

Die Antwort des Innenministeriums im Original: http://www.asylsaar.de/dokumente/20160727Antwort_Innenministerium.pdf Das Schreiben an Innenminister Klaus Bouillon im Original: http://www.asylsaar.de/dokumente/201606SIFG_Anschreiben_Bouillon_Geduldete. pdf

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