Datei:2015-03-06 pe sfr zur geplanten abschiebung-1 geschwärzt.pdf
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Pressemitteilung 06. März 2015
Am Dienstag wurde die „Lebacher Erklärung“ unterschrieben - danach wird wieder abgeschoben: Junger Mann aus Eritrea soll abgeschoben werden, obwohl sein Fall der Härtefallkommission schon vorgetragen wurde
Die dem saarländischen Innenministerium direkt unterstellte zentrale Ausländerbehörde in Lebach (Leiter Horst Finé) will einen achtzehnjährigen Mann aus Eritrea nach Italien abschieben. In Italien hatte der junge Flüchtling zwar einen „Schutzstatus“ erhalten, aber eine Abschiebung dorthin ist faktisch eine Abschiebung auf die Straße und somit in die Obdachlosigkeit.
Mohamed Isse ALI ist inzwischen seit einigen Monaten im Saarland, hat gut deutsch gelernt, macht ein Praktikum und hat auch ab Sommer eine Ausbildungsstelle in Aussicht. Am Montag (9. März) soll er abgeschoben werden, obwohl sein Fall bereits der saarländischen Härtefallkommission vorgetragen wurde.
„Dieser Fall zeigt, wie die saarländische Willkommenskultur in der Realität aussieht.“, erklärte Peter Nobert für den Saarländischen Flüchtlingsrat und weiter: „Normalerweise erfolgen keine Abschiebungen, solange keine Entscheidung durch die Härtefallkommission getroffen wurde.“ Aber die Ausländerbehörde und das Innenministerium wollten wohl Tatsachen schaffen, entsprechend ihrer bisherigen Linie möglichst schnell und oft abzuschieben.
Dem SFR ist ein zweiter, ähnlich gelagerter Fall bekannt: Eine syrische Familie wurde heute Morgen nach Bulgarien abgeschoben. Auch hier wurde ein Härtefallersuchen gestellt und die Härtefallkommission hatte ebenfalls noch nicht entschieden.
„Der Saarländische Flüchtlingsrat appelliert an die Verbände, die die Lebacher Erklärung unterschrieben haben, sich auch gegen die unmenschliche Politik der Abschiebungen auszusprechen. Bewegungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Deswegen gilt für den SFR grundsätzlich: Wer hier ist, kann auch hier bleiben. “, so Peter Nobert abschließend.
Für Rückfragen der Medien: Peter Nobert
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