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Pressemitteilung 24.02.2014
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== Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Lebach soll ihr Wissen über das geheimdienstliche Aushorchen von Flüchtlingen im Saarland offenlegen ==
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Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
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Ende letzten Jahres teilte das saarländische Innenministerium dem Flüchtlingsrat schriftlich mit, dass es über keine Informationen über Befragungen von Asylsuchenden im Saarland durch Bundesbehörden und die in diesem Zusammenhang geübte Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfüge. Deswegen wendet sich der Verein jetzt in einem neuen Schreiben direkt an die Lebacher Außenstelle M6 des BAMF, um von dieser Behörde zu erfahren, wie viele Flüchtlinge im Saarland in den letzten 10 Jahren geheimdienstlich befragt worden sind.
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"Wir erwarten vom BAMF, dass es die bisherige Praxis der Aushorchung von Flüchtlingen offenlegt, schließlich ist die Lebacher Außenstelle direkt verantwortlich für alle Entscheidungen über Asylanträge im Saarland.", so Peter Nobert vom Saarländischen Flüchtlingsrat. "Außerdem ist das BAMF auf Bundesebene unmittelbar in die Praxis der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste involviert." So arbeite das BAMF mit den Verfassungsschutzämtern und dem Bundesnachrichtendienst im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) sowie dem Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum (GASIM) zusammen. "Das BAMF kann also nicht so tun, als wisse es von nichts, wie das vor kurzem noch die Landesregierung von sich behauptete.", so Peter Nobert abschließend. Der Flüchtlingsrat teile auch nicht die Logik der Inneren Sicherheit hierzulande, wonach jemand, der nichts zu verbergen, auch nichts zu befürchten habe.
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Zum Hintergrund: Im November 2013 meldeten die Süddeutsche Zeitung und die ARD, dass deutsche Behörden systematisch Asylsuchende insbesondere aus Afghanistan, Somalia, dem Irak und Syrien aushorchen. Deswegen wollte der Flüchtlingsrat von der saarländischen Innenministerin wissen, inwieweit diese Praxis auch im Saarland üblich sei, und ob diese Befragungen Auswirkungen auf die Anerkennung als politische Flüchtlinge gehabt hätten. Die Antwort des saarländischen Innenministeriums fiel recht dürftig aus. Allerdings ging aus dem Schreiben auch hervor, dass Flüchtlinge anlassbezogen vom saarländischen Verfassungsschutz befragt werden.
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Weitere Infos:
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http://www.asyl-saar.de/sonderseiten/geheimdienste.html
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Für Rückfragen von Journalisten/innen: Peter Nobert -

Version vom 6. Januar 2019, 01:47 Uhr

Pressemitteilung 24.02.2014

Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Lebach soll ihr Wissen über das geheimdienstliche Aushorchen von Flüchtlingen im Saarland offenlegen

Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ende letzten Jahres teilte das saarländische Innenministerium dem Flüchtlingsrat schriftlich mit, dass es über keine Informationen über Befragungen von Asylsuchenden im Saarland durch Bundesbehörden und die in diesem Zusammenhang geübte Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfüge. Deswegen wendet sich der Verein jetzt in einem neuen Schreiben direkt an die Lebacher Außenstelle M6 des BAMF, um von dieser Behörde zu erfahren, wie viele Flüchtlinge im Saarland in den letzten 10 Jahren geheimdienstlich befragt worden sind.

"Wir erwarten vom BAMF, dass es die bisherige Praxis der Aushorchung von Flüchtlingen offenlegt, schließlich ist die Lebacher Außenstelle direkt verantwortlich für alle Entscheidungen über Asylanträge im Saarland.", so Peter Nobert vom Saarländischen Flüchtlingsrat. "Außerdem ist das BAMF auf Bundesebene unmittelbar in die Praxis der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste involviert." So arbeite das BAMF mit den Verfassungsschutzämtern und dem Bundesnachrichtendienst im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) sowie dem Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum (GASIM) zusammen. "Das BAMF kann also nicht so tun, als wisse es von nichts, wie das vor kurzem noch die Landesregierung von sich behauptete.", so Peter Nobert abschließend. Der Flüchtlingsrat teile auch nicht die Logik der Inneren Sicherheit hierzulande, wonach jemand, der nichts zu verbergen, auch nichts zu befürchten habe.

Zum Hintergrund: Im November 2013 meldeten die Süddeutsche Zeitung und die ARD, dass deutsche Behörden systematisch Asylsuchende insbesondere aus Afghanistan, Somalia, dem Irak und Syrien aushorchen. Deswegen wollte der Flüchtlingsrat von der saarländischen Innenministerin wissen, inwieweit diese Praxis auch im Saarland üblich sei, und ob diese Befragungen Auswirkungen auf die Anerkennung als politische Flüchtlinge gehabt hätten. Die Antwort des saarländischen Innenministeriums fiel recht dürftig aus. Allerdings ging aus dem Schreiben auch hervor, dass Flüchtlinge anlassbezogen vom saarländischen Verfassungsschutz befragt werden.

Weitere Infos: http://www.asyl-saar.de/sonderseiten/geheimdienste.html Für Rückfragen von Journalisten/innen: Peter Nobert -

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