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Pressemitteilung 14.01.2014
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== Innenministerium bestätigt Befragung von Flüchtlingen durch den saarländischen Verfassungsschutz - Landesregierung mauert bei wichtigen Fragen von öffentlichem Interesse ==
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Das saarländische Innenministerium bestätigte jetzt in einem Schreiben an den Saarländischen Flüchtlingsrat (SFR), dass Flüchtlinge aus konkretem Anlass vom saarländischen Verfassungsschutz befragt werden. Ausländische Geheimdienste seien laut diesem Schreiben an den Befragungen aber nicht beteiligt.
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In dem Schreiben erklärte das Innenministerium weiterhin, dass es über keine Informationen über Befragungen von Asylsuchenden im Saarland durch Bundesbehörden und die in diesem Zusammenhang geübte Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfüge.
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"Die Auskunftsbereitschaft der Landesregierung tendiert gegen Null. Wir haben der Landesregierung sehr konkrete Fragen gestellt, die alle von öffentlichem Interesse sind, doch statt darauf einzugehen, wird gemauert.", so Peter Nobert für den Flüchtlingsrat. Entweder wisse die Landesregierung tatsächlich nichts oder sie verstecke sich hinter der beschränkten Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz und tue so, als ob sie nichts wisse. Beides sei bei diesem brisanten Thema vollkommen unangemessen.
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Hintergrund des aktuellen Schreibens ist eine Anfrage des Flüchtlingsrates von Ende November 2013 an die Landesregierung. Mit Bezug auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) wollte der Flüchtlingsrat zum Beispiel wissen, wie viele Flüchtlinge im Saarland in den letzten 10 Jahren geheimdienstlich befragt worden seien, und ob diese Befragungen Auswirkungen auf die Anerkennung als politische Flüchtlinge gehabt hätten.
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Antwort des Saarländischen Innenministeriums:
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http://www.asyl-saar.de/dokumente/20131212VS-Verhoere.pdf
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Presseerklärung und Anfrage des SFR:
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http://www.asyl-saar.de/sonderseiten/geheimdienste.html
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Für Rückfragen von Journalisten/innen: Peter Nobert

Version vom 6. Januar 2019, 01:42 Uhr

Pressemitteilung 14.01.2014

Innenministerium bestätigt Befragung von Flüchtlingen durch den saarländischen Verfassungsschutz - Landesregierung mauert bei wichtigen Fragen von öffentlichem Interesse

Das saarländische Innenministerium bestätigte jetzt in einem Schreiben an den Saarländischen Flüchtlingsrat (SFR), dass Flüchtlinge aus konkretem Anlass vom saarländischen Verfassungsschutz befragt werden. Ausländische Geheimdienste seien laut diesem Schreiben an den Befragungen aber nicht beteiligt.

In dem Schreiben erklärte das Innenministerium weiterhin, dass es über keine Informationen über Befragungen von Asylsuchenden im Saarland durch Bundesbehörden und die in diesem Zusammenhang geübte Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfüge.

"Die Auskunftsbereitschaft der Landesregierung tendiert gegen Null. Wir haben der Landesregierung sehr konkrete Fragen gestellt, die alle von öffentlichem Interesse sind, doch statt darauf einzugehen, wird gemauert.", so Peter Nobert für den Flüchtlingsrat. Entweder wisse die Landesregierung tatsächlich nichts oder sie verstecke sich hinter der beschränkten Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz und tue so, als ob sie nichts wisse. Beides sei bei diesem brisanten Thema vollkommen unangemessen.

Hintergrund des aktuellen Schreibens ist eine Anfrage des Flüchtlingsrates von Ende November 2013 an die Landesregierung. Mit Bezug auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) wollte der Flüchtlingsrat zum Beispiel wissen, wie viele Flüchtlinge im Saarland in den letzten 10 Jahren geheimdienstlich befragt worden seien, und ob diese Befragungen Auswirkungen auf die Anerkennung als politische Flüchtlinge gehabt hätten.

Antwort des Saarländischen Innenministeriums: http://www.asyl-saar.de/dokumente/20131212VS-Verhoere.pdf

Presseerklärung und Anfrage des SFR: http://www.asyl-saar.de/sonderseiten/geheimdienste.html

Für Rückfragen von Journalisten/innen: Peter Nobert

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