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Pressemitteilung 3.12.2013
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== Flüchtlingsrat will vom Innenministerium Auskunft über das geheimdienstliche Aushorchen von Flüchtlingen im Saarland ==
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Bezugnahme auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG)
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In einem Schreiben an das saarländische Innenministerium möchte der Saarländische Flüchtlingsrat wissen, wie viele Flüchtlinge im Saarland in den letzten 10 Jahren geheimdienstlich befragt worden seien und ob diese Befragungen Auswirkungen auf die Anerkennung als politische Flüchtlinge gehabt hätten. Darüber hinaus will der Verein wissen, ob auch ausländische Geheimdienste im Saarland Befragungen von Asylsuchenden vorgenommen hätten oder ob zum Beispiel Informationen aus Befragungen von regimekritischen Kurdinnen und Kurden an türkische Behörden bzw. den türkischen Geheimdienst MIT weitergegeben worden seien?
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Der Flüchtlingsrat stützt sich dabei erneut auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz, das jeder Person und jedem Verein einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Landesbehörden gewährt.
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Hintergrund der aktuellen Anfrage sind Berichte der ARD und der Süddeutschen Zeitung darüber, dass deutsche Behörden systematisch Asylsuchende insbesondere aus Afghanistan, Somalia, dem Irak und Syrien aushorchen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die dem Bundeskanzleramt unterstellte "Hauptstelle für Befragungswesen" (HBW). Sie soll Informationen auch direkt an die US-Geheimdienste weitergegeben haben. Weiterhin sollen auch britische und US- amerikanische Geheimdienste an Befragungen beteiligt gewesen sein.
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"Es ist offensichtlich, dass deutsche Behörden ein objektives Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen und in Deutschland Schutzsuchende damit faktisch unter Druck setzen.", erklärte Peter Nobert vom Saarländischen Flüchtlingsrat gegenüber der Öffentlichkeit und weiter: "Wir nehmen die Medienberichte über diese geheimdienstlichen Machenschaften sehr ernst und möchten von der saarländischen Innenministerin schriftlich wissen, inwieweit diese Praxis auch im Saarland üblich ist."
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Das Schreiben im Original:
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http://www.asyl-saar.de/dokumente/20131126SIFG_Geheimdienste.pdf
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Für Rückfragen: Peter Nobert

Version vom 6. Januar 2019, 02:27 Uhr

Pressemitteilung 3.12.2013

Flüchtlingsrat will vom Innenministerium Auskunft über das geheimdienstliche Aushorchen von Flüchtlingen im Saarland

Bezugnahme auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG)

In einem Schreiben an das saarländische Innenministerium möchte der Saarländische Flüchtlingsrat wissen, wie viele Flüchtlinge im Saarland in den letzten 10 Jahren geheimdienstlich befragt worden seien und ob diese Befragungen Auswirkungen auf die Anerkennung als politische Flüchtlinge gehabt hätten. Darüber hinaus will der Verein wissen, ob auch ausländische Geheimdienste im Saarland Befragungen von Asylsuchenden vorgenommen hätten oder ob zum Beispiel Informationen aus Befragungen von regimekritischen Kurdinnen und Kurden an türkische Behörden bzw. den türkischen Geheimdienst MIT weitergegeben worden seien?

Der Flüchtlingsrat stützt sich dabei erneut auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz, das jeder Person und jedem Verein einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Landesbehörden gewährt.

Hintergrund der aktuellen Anfrage sind Berichte der ARD und der Süddeutschen Zeitung darüber, dass deutsche Behörden systematisch Asylsuchende insbesondere aus Afghanistan, Somalia, dem Irak und Syrien aushorchen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die dem Bundeskanzleramt unterstellte "Hauptstelle für Befragungswesen" (HBW). Sie soll Informationen auch direkt an die US-Geheimdienste weitergegeben haben. Weiterhin sollen auch britische und US- amerikanische Geheimdienste an Befragungen beteiligt gewesen sein.

"Es ist offensichtlich, dass deutsche Behörden ein objektives Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen und in Deutschland Schutzsuchende damit faktisch unter Druck setzen.", erklärte Peter Nobert vom Saarländischen Flüchtlingsrat gegenüber der Öffentlichkeit und weiter: "Wir nehmen die Medienberichte über diese geheimdienstlichen Machenschaften sehr ernst und möchten von der saarländischen Innenministerin schriftlich wissen, inwieweit diese Praxis auch im Saarland üblich ist."

Das Schreiben im Original: http://www.asyl-saar.de/dokumente/20131126SIFG_Geheimdienste.pdf

Für Rückfragen: Peter Nobert

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