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Regierungskommission und ausgewählten Wohlfahrtsverbänden bezeichnet. „Dies ist, als ob die Regierung vollmundig eine Amnestie für Gefangene verkündet, deren Haftzeit aber sowieso abgelaufen ist“, so Nobert. An der Antwort des Ministeriums werde ebenfalls deutlich, dass es an der bisherigen Hinterzimmerpolitik festhalten wolle. Demnach werde die Kommission auch zukünftig ohne Geschäftsordnung und im Geheimen arbeiten. Der Flüchtlingsrat halte dies für einen antiquierten Politikstil, der an die Kabinettspolitik feudaler Zeiten erinnere und einer demokratischen Kultur und dem damit verbundenen Öffentlichkeitsprinzip entgegenstehe.  
 
Regierungskommission und ausgewählten Wohlfahrtsverbänden bezeichnet. „Dies ist, als ob die Regierung vollmundig eine Amnestie für Gefangene verkündet, deren Haftzeit aber sowieso abgelaufen ist“, so Nobert. An der Antwort des Ministeriums werde ebenfalls deutlich, dass es an der bisherigen Hinterzimmerpolitik festhalten wolle. Demnach werde die Kommission auch zukünftig ohne Geschäftsordnung und im Geheimen arbeiten. Der Flüchtlingsrat halte dies für einen antiquierten Politikstil, der an die Kabinettspolitik feudaler Zeiten erinnere und einer demokratischen Kultur und dem damit verbundenen Öffentlichkeitsprinzip entgegenstehe.  
  
"Unverständlich ist für uns auch, dass Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie, die in der Kommission mitarbeiten, diese Hinterzimmerpolitik und die Mogelpackung des Innenministeriums kritiklos mittragen.", erklärte Roland Röder ebenfalls vom Flüchtlingsrat. Tatsächlich habe die Regierungskommission in Bezug auf die anvisierte deutliche Reduzierung der Aufenthaltsdauer im Lager Lebach überhaupt keine greifbaren Ergebnisse vorzuweisen. Faktisch trete die Landesregierung seit einem Jahr auf der Stelle. „Für den SFR bleibt es dabei: Entweder Menschenrechte oder Lager Lebach. Das eine schließt das andere aus.“, so Roland Röder abschließend.  
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"Unverständlich ist für uns auch, dass Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie, die in der Kommission mitarbeiten, diese Hinterzimmerpolitik und die Mogelpackung des Innenministeriums kritiklos mittragen", erklärte Roland Röder ebenfalls vom Flüchtlingsrat. Tatsächlich habe die Regierungskommission in Bezug auf die anvisierte deutliche Reduzierung der Aufenthaltsdauer im Lager Lebach überhaupt keine greifbaren Ergebnisse vorzuweisen. Faktisch trete die Landesregierung seit einem Jahr auf der Stelle. „Für den SFR bleibt es dabei: Entweder Menschenrechte oder Lager Lebach. Das eine schließt das andere aus“, so Roland Röder abschließend.  
  
 
Zum Hintergrund: Der Saarländische Flüchtlingsrat beantragte am 14. Mai 2013 beim Innenministerium Zugang zu allen Informationen, die die Entscheidungen und Arbeitsweise der Regierungskommission zum Lager Lebach betreffen. Der Flüchtlingsrat bezog sich dabei auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz, das jeder Person und jedem Verein einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Landesbehörden gewährt. In einem zweiseitigen Brief reagierte das Innenministerium nun auf diese Anfrage.  
 
Zum Hintergrund: Der Saarländische Flüchtlingsrat beantragte am 14. Mai 2013 beim Innenministerium Zugang zu allen Informationen, die die Entscheidungen und Arbeitsweise der Regierungskommission zum Lager Lebach betreffen. Der Flüchtlingsrat bezog sich dabei auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz, das jeder Person und jedem Verein einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Landesbehörden gewährt. In einem zweiseitigen Brief reagierte das Innenministerium nun auf diese Anfrage.  

Version vom 31. Dezember 2018, 05:29 Uhr

SFR - Saarländischer Flüchtlingsrat

Pressemitteilung

20.06.2013

Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG): Innenministerium bestätigt Zahlenspiele zum Lager Lebach. 200 Flüchtlinge dürfen das Lager sowieso verlassen. Flüchtlingsrat fordert ein Ende der Hinterzimmerpolitik

„Das Innenministerium bestätigt jetzt in einem Schreiben vom 12. Juni an den Saarländischen Flüchtlingsrat (SFR), dass die rund 200 Flüchtlinge, die das Lager Lebach verlassen dürfen, sowieso nicht mehr dort wohnen müssen. Sie können jederzeit auch ohne Erlaubnis von Verwaltung und Ministerium ausziehen und sich irgendwo eine Wohnung suchen“, erklärte Peter Nobert vom Saarländischen Flüchtlingsrat. Innenministerin Monika Bachmann (CDU) hatte dies am 30. April gegenüber Medien als Erfolg der Regierungskommission und ausgewählten Wohlfahrtsverbänden bezeichnet. „Dies ist, als ob die Regierung vollmundig eine Amnestie für Gefangene verkündet, deren Haftzeit aber sowieso abgelaufen ist“, so Nobert. An der Antwort des Ministeriums werde ebenfalls deutlich, dass es an der bisherigen Hinterzimmerpolitik festhalten wolle. Demnach werde die Kommission auch zukünftig ohne Geschäftsordnung und im Geheimen arbeiten. Der Flüchtlingsrat halte dies für einen antiquierten Politikstil, der an die Kabinettspolitik feudaler Zeiten erinnere und einer demokratischen Kultur und dem damit verbundenen Öffentlichkeitsprinzip entgegenstehe.

"Unverständlich ist für uns auch, dass Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie, die in der Kommission mitarbeiten, diese Hinterzimmerpolitik und die Mogelpackung des Innenministeriums kritiklos mittragen", erklärte Roland Röder ebenfalls vom Flüchtlingsrat. Tatsächlich habe die Regierungskommission in Bezug auf die anvisierte deutliche Reduzierung der Aufenthaltsdauer im Lager Lebach überhaupt keine greifbaren Ergebnisse vorzuweisen. Faktisch trete die Landesregierung seit einem Jahr auf der Stelle. „Für den SFR bleibt es dabei: Entweder Menschenrechte oder Lager Lebach. Das eine schließt das andere aus“, so Roland Röder abschließend.

Zum Hintergrund: Der Saarländische Flüchtlingsrat beantragte am 14. Mai 2013 beim Innenministerium Zugang zu allen Informationen, die die Entscheidungen und Arbeitsweise der Regierungskommission zum Lager Lebach betreffen. Der Flüchtlingsrat bezog sich dabei auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz, das jeder Person und jedem Verein einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Landesbehörden gewährt. In einem zweiseitigen Brief reagierte das Innenministerium nun auf diese Anfrage.

Schreiben des SFR ans Saarländische Innenministerium: http://goo.gl/Fd9ZN

Antwort des Innenministeriums an den SFR: http://goo.gl/Zff9K

Für Rückfragen: Peter Nobert – ..., Roland Röder – 06872 / 9930-56

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