Datei:2012-11-05 pe bender zentrum klagt ggn flrat und a3ws 8 nov sb geschwärzt.pdf
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Saarlouis/Losheim, 5.11.2012
Streit um Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ jetzt vor Gericht. Adolf-Bender-Zentrum will weiterhin kritische Antragsteller mit einer Klage zensieren und hat beim Landgericht Saarbrücken einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Verhandlung ist am Donnerstag, 8. November 2012 um 10.30 Uhr, Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken, Raum 17 NG
Das Adolf-Bender-Zentrum, vertreten durch seinen Geschäftsführer Willi Portz, setzt weiter auf Eskalation und geht jetzt vor Gericht, um gegen Aktion 3. Welt Saar und Saarländischen Flüchtlingsrat eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Den Beklagten soll bei einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verboten werden zu behaupten: „Der Landkreis Saarlouis und das Adolf-Bender-Zentrum verhindern Projekte gegen rechts.“
"Die Reaktionen des Adolf-Bender-Zentrums sind eine politische Bankrotterklärung“, erklärte Hans Wolf vom Vorstand der Aktion 3.Welt Saar. „Es ist ein wesentliches Merkmal demokratischer Gesellschaften, dass gesellschaftspolitische Fragen kontrovers ausgetragen werden.“ Statt sich einer solchen Diskussion zu stellen, ziehe das Adolf-Bender-Zentrum lieber vor Gericht.
Peter Nobert, vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates ergänzte: „Wenn ein solches Verhalten Schule machen würde, wären der Entpolitisierung und Entdemokratisierung der politischen Auseinandersetzung Tür und Tor geöffnet.“ Gerade Willi Portz müsste es als jahrelanger Berufspolitiker am besten wissen. Er sei schließlich als ehemaliger Landtagsabgeordneter mit pro und contra Debatten sehr wohl vertraut. „Meinungsfreiheit beinhaltet das subjektive Recht auf freie Äußerung auch dann, wenn es dem politischen Gegner nicht gefällt.“, so Peter Nobert abschließend.
Alle Hintergrundinformationen unter:
www.a3wsaar.de, http://goo.gl/FYfUs
www.asyl-saar.de, http://goo.gl/RrKn9
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