Datei:2012-09-25 (13) pe verfassungsschutz gemeinnuetzigkeit (2).pdf

Aus Archiv der Aktion 3.Welt Saar
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25. September 2012 Nr.13

Zur Debatte um die Neuregelung der Gemeinnützigkeit im Bundestag: Anhörung, Mittwoch, 26. September:

Bundesregierung misstraut Zivilgesellschaft – Jetzt soll Verfassungsschutz bald über Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden. Neuregelung im Steuergesetz 2013 muss gestoppt werden

„Die Tatsache, dass der Verfassungsschutz darüber entscheiden soll, ob ein Verein gemeinnützig ist oder nicht, bringt ein großes Misstrauen der Bundesregierung gegenüber der Zivilgesellschaft zum Ausdruck.“ So kommentiert Hans Wolf vom Vorstand der Aktion 3.Welt Saar die geplante Verschärfung im Gemeinnützigkeitsrecht. Am Mittwoch, 26.9. , 14 Uhr, findet im Finanzausschuss des Bundestages die Anhörung zum Steuergesetz 2013 statt. Dort soll die Abgabenordnung (§ 51, Abs.3) geändert werden. Gemeinsam mit 165 weiteren Organisationen protestiert die Aktion 3.Welt Saar gegen die geplante Verschärfung.

Sobald eine Organisation von einem der Verfassungsschutzämter in den Bundesländern als extremistisch eingestuft wird, verliert sie automatisch und ohne weitere Anhörung ihre Gemeinnützigkeit. Dabei ist der Begriff „extremistisch“ nach Meinung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kein definierter Rechtsbegriff. Folglich taucht der Begriff auch in keinem Gesetzestext auf. Jedes Gericht würde ihn kassieren. Der Begriff ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichtes „eine Frage des politischen Meinungskampfes“.

„Ein Verfassungsschutzbericht stellt eine Meinungsäußerung einer informell arbeitenden Behörde da, aber keinen rechtsgültigen Verwaltungsakt“, so Hans Wolf. „Gerade nach dem Versagen bei den NSU-Morden ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass diese Behörde die Definitionsmacht erhält und Vereinen das Gütesiegel erteilen oder entziehen kann.“

Weitere Informationen:

Offener Brief an die MdBs: http://kurzlink.de/Brief_MdBs

Liste der Unterzeichner: http://kurzlink.de/Liste_Unterzeichner

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