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Saarlouis und Losheim, 30.07.2012
 
 
 
Pressemitteilung / 30.7.2012  
 
Pressemitteilung / 30.7.2012  
  
 
== Streit um Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ im Saarland. Landkreis Saarlouis und Adolf Bender Zentrum verhindern Projekte gegen Rechts. Nach 1,5 Jahren immer noch keine Entscheidung ==
 
== Streit um Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ im Saarland. Landkreis Saarlouis und Adolf Bender Zentrum verhindern Projekte gegen Rechts. Nach 1,5 Jahren immer noch keine Entscheidung ==
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Saarlouis und Losheim, 30.07.2012
  
 
„Der Landkreis Saarlouis und das Adolf Bender Zentrum verhindern Projekte gegen Rechts. Vor  
 
„Der Landkreis Saarlouis und das Adolf Bender Zentrum verhindern Projekte gegen Rechts. Vor  

Version vom 23. Dezember 2018, 10:29 Uhr

Pressemitteilung / 30.7.2012

Streit um Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ im Saarland. Landkreis Saarlouis und Adolf Bender Zentrum verhindern Projekte gegen Rechts. Nach 1,5 Jahren immer noch keine Entscheidung

Saarlouis und Losheim, 30.07.2012

„Der Landkreis Saarlouis und das Adolf Bender Zentrum verhindern Projekte gegen Rechts. Vor dem Hintergrund der NSU-Debatte ist dies für uns nicht nachvollziehbar.“ So kommentiert Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates die bisherige de facto Ablehnung einer Förderung für zwei Projektanträge gegen Rechts durch den Landkreis Saarlouis im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“. Der Landkreis wird bei der Durchführung dieses Programms vom Adolf Bender Zentrum St. Wendel beraten.

Betroffen ist ein Antrag des Saarländischen Flüchtlingsrates für eine Video- und Fotoausstellung über Flüchtlinge im Lager Lebach, der am 4. Juni 2011 gestellt wurde. Ebenso ergeht es dem gemeinsamen Antrag der Vereinigung für die Heimatkunde im Landreis Saarlouis e.V. und der Aktion 3.Welt Saar zur Erstellung einer Broschüre und Rundfahrt zu den Stätten des NS-Terrors im Landkreis Saarlouis, der bereits am 28.Februar 2011 gestellt wurde.

„Die Tatsache, dass die Verwaltung auch nach eineinhalb Jahren nicht in der Lage ist, einen Ablehnungsbescheid zu erstellen, kann man wahlweise mit Untätigkeit oder politischer Ablehnung kommentieren“, so Peter Nobert. Letztlich möchte man das Problem offensichtlich aussitzen und die ehrenamtlich arbeitenden Antragsteller zermürben. Gleichzeitig möchte man den Eindruck vermeiden, man sei gegen die Projekte. Man entscheidet schlichtweg nichts, obwohl eine Verwaltung verpflichtet ist, innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung zu treffen (§75 VwGO).

Denn beide Anträge sind nach den Kriterien des Bundesprogramms förderfähig. Dies ergibt sich zum Beispiel aus dem am 16.8.2011, nur nach massivem Druck der drei Antragsteller, veröffentlichten Lokalen Aktionsplan (LAP) für Saarlouis. Zusätzlich heißt es in einem Schreiben vom 12. September 2011 der beim Bundesfamilienministerium angesiedelten Nationalen Regiestelle des Bundesprogramms wie folgt: „Das von Ihnen kurz skizzierte Projekt ist grundsätzlich mit der Programmleitlinie vereinbar und somit im Rahmen eines Lokalen Aktionsplans förderbar.....Eine Beteiligung der Zielgruppe an der Entwicklung eines Einzelprojektes ist nicht erforderlich.“; siehe Anlage. „Für uns setzt sich hier der Eindruck fest, dass die falsche n Projektträger das richtige beantragt haben. Wir bestehen auf einer Entscheidung zu den beiden vorgelegten Anträgen und sind nicht bereit, den Landkreis aus der Verantwortung zu entlassen“ so Peter Nobert.

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