Datei:2010 Phase 2 (37) Gegen die Diskreditierung antipatriarchaler Islamkritik.pdf

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Gegen die Diskreditierung antipatriarchaler Islamkritik

Das Antisexismusbündnis Berlin möchte muslimische Migrantinnen ganz antirassistisch von egalitären Zumutungen befreien

Das Antisexismusbündnis Berlin (ASB) richtet sich in seinem Text »Von antideutschen Feministen und deutschen Freiheitskämpfer_innen. Plädoyer für einen konsequenten Antirassismus« in der Phase 2.35 gegen die spezifische Thematisierung von Frauenunterdrückung in der Islamkritik von Teilen des antideutschen Spektrums. Die Kernvorwürfe lauten, damit würden »nicht nur oft die Kämpfe gegen den sexistischen Normalzustand« delegitimiert, sondern – zumindest an den Rändern – auch »rassistische Positionen übernommen«. Tatsächlich hat der Angriff des ASB mehr mit Denunziation als mit Kritik zu tun, trägt zur Begriffsverwirrung statt zur Klärung bei und läuft durch den Kontext, in dem er erfolgt, auf Flankenschutz für das islamische Patriarchat hinaus.

Es geht diesem Bündnis nicht darum, eventuelle sachliche Mängel in Texten antideutscher AutorInnen aufzudecken. Die denunziatorische Ausrichtung macht das Bündnis direkt deutlich, indem es »gar nicht erst an der Forderung nach einem erweiterten Feminismus in antideutschen Theorieströmungen« ansetzt, sondern »die Motive und Zwecke einer ›Integration‹ feministischer Forderungen insgesamt« kritisieren will. Dass die Kritik keine »solidarische« sein dürfe, wird ausdrücklich betont. Schon der Vorwurf, existierender Rassismus werde von antideutschen IslamkritikerInnen nicht oder ungenügend thematisiert, verwandelt sich dem ASB unter der Hand zur Unterstellung, jene seien selbst rassistisch. Nebelwerferei

Eine empirische Tatsachenfeststellung wie die der Existenz von Zweigeschlechtlichkeit stellt das ASB in Frage und begrüßt die »Destabilisierung der Kategorie ›Frau‹« als »Infragestellung des homogenen (weißen) Subjekts des Feminismus«. Wer da nicht einstimmt, betreibt aus ASB-Sicht die »Suspendierung all dessen, was Feminismus in den letzten 20 Jahren ausgemacht hat«. Ob etwas dadurch, dass es neu ist, auch richtig oder fortschrittlich ist, muss allerdings bezweifelt werden. Abgesehen davon ignoriert das ASB an dieser Stelle die Heterogenität des Feminismus, der »in den letzten 20 Jahren« nur in – allerdings lautstarken – Teilströmungen mit den vom ASB favorisierten Positionen gleichzusetzen ist. Das steht im Widerspruch zur Charakterisierung des Feminismus als »heterogenes, historisch äußerst widersprüchliches Theorie-, Praxis- und Kritikprojekt« durch das ASB selbst.

Belege für die Behauptung, das Subjekt des Feminismus sei in der Vergangenheit als homogen und weiß verstanden worden, bleibt das ASB schuldig, von einer differenzierenden historischen Betrachtung keine Spur. Die US-amerikanische Frauenbewegung ging aus der Anti-Sklavereibewegung hervor, in der weiße Frauen gemeinsam mit ihren schwarzen Schwestern eine zentrale Rolle spielten und sich eigenständig als Frauen organisierten, nachdem lediglich schwarze Männer das Wahlrecht zugesprochen bekamen. Wen also meint das ASB, wenn es vom »rassismusblinden Feminismus« spricht? Fallen darunter auch Protagonistinnen der sozialistischen Frauenbewegung wie Emma Goldmann, Milly Witkop und Clara Zetkin, die für die Befreiung aller Menschen von jeder Form von Herrschaft kämpften? War Simone de Beauvoir rassismusblind?

In der Tat ist weder biologisches (Sex) noch soziales Geschlecht (Gender) eindeutig fassbar, die Realität besteht aus einem Kontinuum von Merkmalen. Doch ist dies zunächst eine Banalität, wie sie jeder Kategoriebildung – ob in Alltag oder Wissenschaft – zugrunde liegt. Auch die Kategorien »Gelb« und »Grün« sind Konstrukte, die jeweils Ausschnitte eines Kontinuums relativ willkürlich zusammenfassen und dabei auch voneinander nur willkürlich abgrenzbar sind, was unter physikalischen wie wahrnehmungspsychologischen Aspekten gleichermaßen gilt. Genau dies in den Blick zu nehmen, ist eine der Aufgaben kritischer Erkenntnistheorie. Irreführend wäre es jedoch, daraus zu schlussfolgern, die Farben »Gelb« und »Grün« gebe es in Wirklichkeit nicht, genauso wie es irreführend ist, die Kategorien »männlich« und »weiblich« über Bord zu werfen. Diese Begriffe bezeichnen zwar nichts Fixes, bilden jedoch real Vorhandenes ab, ohne mit diesem identisch sein zu müssen, wie ja auch eine Landkarte mit dem von ihr beschriebenen Territorium nicht identisch ist.

Die Benennungen »männlich« und »weiblich« sind nicht per se Herrschaftsbegriffe. Zum falschen Bewusstsein und zum Herrschaftswissen werden diese Kategorisierungen erst da, wo sie der Realität als Fixierungen übergestülpt werden und als konkrete Rollenzuschreibungen der Fest- und Fortschreibung von Herrschaft dienen. Bestimmte soziale Typisierungen des »Männlichen« und »Weiblichen« sind aufgrund ihrer empirisch-analytisch bestimmbaren Funktion unterdrückerisch, doch gilt das nicht für die Einteilung an sich, ohne die jede Kritik einen wesentlichen Bezugspunkt verlieren und ins Leere laufen würde. Der positive Bezug auf die vom ASB als Emanzipationsziel zurückgewiesene »egalitäre Zweigeschlechtlichkeit« ist Voraussetzung, um die den Geschlechtern sozial zugeordneten Eigenschaften und damit verbundene Rangordnungen kritisch aufzubrechen und damit auch allen, die sich dazwischen bewegen, selbst zu überlassen, als was sie sich empfinden.

Das Bündnis beklagt mit Blick auf die Antideutschen, Feminismus werde anschlussfähig, indem er seines ihm »eigentlich« innewohnenden »kritischen Potenzials beraubt« werde. Dabei muss es sich aber seinerseits die Frage gefallen lassen, was das kritische Potenzial eines Feminismus sein kann, der durch Destabilisierung seines Subjekts beraubt wurde, wie es das ASB fordert. Wie der Kampf um Emanzipation der Frauen ohne selbstbewusst handelnde weibliche Subjekte zu führen ist, bleibt unklar.

Unscharfe, inkonsistente und widersprüchliche Formulierungen kennzeichnen jedoch die gesamte Argumentationsstrategie des Bündnisses. Zur Diskreditierung der Kritik islamisch begründeter Frauenunterdrückung und zur als »Antirassismus« daherkommenden Verteidigung von Kulturrelativismus ist das ASB auf solch flexiblen Umgang mit Sprache und Logik angewiesen. Was nicht passt, muss passend gemacht werden. Manipulation, Suggestion und Verschleierung

Das ASB prangert Kritik an Frauenunterdrückung in islamischen Milieus an, die sich in Form von Kleiderzwängen ganz real manifestieren, anstatt sich mit den betroffenen Frauen zu solidarisieren. Eine eigene Kritik an der Ausgrenzung und Freiheitseinschränkung von Frauen durch das islamische Patriarchat fehlt völlig. In den Konsequenzen ist das, ob gewollt oder nicht, eine Verteidigung islamischer Machtverhältnisse. Die Bösen sind dann die IslamkritikerInnen und der Schleier wäre ihr Lieblingssymbol vermeintlicher Ideologiekritik. Sie sollen es sein, die schleiertragende Musliminnen gänzlich aus der Öffentlichkeit verbannen wollen, nicht etwa das in Textilform mitgeschleppte häusliche Gefängnis. Den KritikerInnen wird vorgeworfen, das »Thema fast ausschließlich in der sichtbaren Befreiung der Frau von ihren Verhüllungen« zu bearbeiten, als sei das das Problem und nicht das Unsichtbarmachen. Obendrein enthält dieser Vorwurf eine Unterstellung, da zentrale Argumente der Islamkritik sich auf sehr direkte Gewaltverhältnisse wie Zwangsehen und Ehrverbrechen beziehen und Kleiderzwänge nur einen Teilaspekt ausmachen. Besonders perfide wird die Argumentation des Bündnisses an der Stelle, an der es die KritikerInnen an islamisch begründeter Frauenunterdrückung in eine Linie mit PropagandistInnen des Kolonialismus stellt, die ebenfalls die Situation der Frauen unter dem Islam angeprangert hätten, um damit die Notwendigkeit westlicher Herrschaft zu begründen. Weil die Kritik islamischer Frauenunterdrückung in der Geschichte schon einmal zu Herrschaftszwecken instrumentalisiert wurde, so suggeriert das ASB, verfolgen diejenigen, die sie üben, per se Herrschaftsinteressen. Logisch ist das zwar nicht, aber es verspricht rhetorische Wirkung.

Derartige Konstruktionen sind die einzigen »Beweise« für die im Zentrum der Argumentation des Bündnisses stehende Behauptung, antideutsche IslamkritikerInnen verbreiteten im »Mäntelchen der Islamkritik« rassistische Positionen, darüber hinaus gehende Belege finden sich im ganzen Text nicht. Stattdessen wird versucht, die Denunziation mit demagogischen Spekulationen zu unterfüttern, wie derjenigen, »dass Bündnisse mit Akteur_innen von CDU bis Pro-Köln zumindest partiell realistisch erscheinen«, wobei das ASB es nicht für nötig hält, die Gleichsetzung von CDU und Pro-Köln zu begründen. Während für emanzipatorische IslamkritikerInnen Bündnisse mit Pro- Köln ausgeschlossen sind, ist die Zusammenarbeit mit bürgerlichen Kräften oft legitim und manchmal geboten. Das schließt Teile der CDU ein.

In einer kritischen Anmerkung zu einem Referat des Antifaschistischen Frauenblocks Leipzig (AFBL) erklärt es das ASB für »fatal, Antirassismus zum Ursprung mangelnder Debatten zu stilisieren«, obwohl der AFBL ausdrücklich von »falsch verstandenem Antirassismus« spricht, der dazu geführt habe, »dass es lange Zeit keine öffentliche Diskussion um Zwangsverschleierung, Zwangsheirat und Ehrenmorde geben konnte.«

Der AFBL denunziert also keineswegs Antirassismus an sich. Damit leugnet das ASB schlicht die verhängnisvolle Realität eines unter antirassistischem Label operierenden Kulturrelativismus. Wie real dieser ist, kann der Verfasser als Mitglied der Aktion 3.Welt Saar unmittelbar bestätigen. Diese Organisation hat in ihrer langjährigen Unterstützungsarbeit für Flüchtlinge zunächst selbst in diesem Sinne argumentiert, indem etwa Kritik an patriarchalen Strukturen bei der eigenen Klientel als »eurozentristisch« zurückgewiesen wurde. Mitglieder nahmen sogar ohne Bedenken Einladungen zu Hochzeitsfeiern an, obwohl sie wussten, dass die Ehen nicht freiwillig geschlossen wurden. Erst später begann eine selbstkritische Reflexion dieser vielfach auch bei anderen in der Flüchtlingssolidarität engagierten Gruppen zu beobachtenden Muster.

»Über die Situation von Illegalisierten in Deutschland und Europa und den Zynismus deutscher Asylgesetzgebung geht antideutsche Politik dann viel zu oft schweigend hinweg«, heißt es an anderer Stelle, wobei das einschränkende »viel zu oft« schon als Hintertür für den Fall eingebaut ist, das jemand mit Gegenbeispielen aufwarten kann.

Im Zusammenhang mit dem Mord an der Muslimin Marwa El-Sherbini in Dresden sagt das ASB, diese sei als »Kopftuchträgerin aus muslimfeindlichen Motiven ermordet« worden und gebraucht das Schlagwort vom »muslimfeindlichen Rassismus«, dessen Funktion primär darin liegt, Islamkritik zu tabuisieren. Auf die Idee, dass der Täter als ordinärer Rassist gehandelt hat und nicht aus einer spezifisch muslimfeindlichen Motivation, dass er vermutlich dasselbe getan hätte, wenn sein Opfer eine nichtmuslimische, nicht kopftuchtragende Schwarze gewesen wäre, darauf kommt das Bündnis offenbar nicht. Dem scheint zu widersprechen, dass der Täter, Alex Wien, Marwa El-Sherbini als »Terroristin« und »Islamistin« beschimpfte und aus seiner Abneigung gegen Moslems keinen Hehl macht. Jedoch ist er als Neonazi bekannt, der nicht nur Moslems, sondern generell »Ausländer« und »fremde Rassen« hasst. Wäre das Opfer eine nichtmuslimische Schwarze ohne Kopftuch gewesen, hätte er sie in einer ähnlichen Situation höchstwahrscheinlich als »Niggerschlampe« oder dergleichen beleidigt und seinem Hass ebenso freien Lauf gelassen. Leute, die sich als antirassistisch inszenieren, scheuen hier davor zurück, Rassismus unverblümt, ohne Zusatzetikett, zu benennen. Dresdener Antifas wirft das ASB aber vor, drei Tage nach dem Mord, die Demonstration einer linken iranischen Organisation gegen das Mullahregime unterstützt zu haben.

Das war dann wohl aus Sicht des ASB pietätlos. Die Stoßrichtung der ASB-Polemik zeigt sich bei der Diffamierung von UnterstützerInnen des Widerstands gegen die blutige Unterdrückung im Iran unmittelbar nach der gefälschten Präsidentenwahl, unverhüllt.

Das Bündnis macht darauf aufmerksam, dass das öffentliche Tragen eines Kopftuchs für eine Muslimin vor allem in den neuen Bundesländern die Gefahr von Diskriminierung und rassistischen Übergriffen bedeute. Es spricht allerdings vieles dafür, dass sie diesen Hass in der Regel nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit auf sich zieht, sondern weil sie aufgrund des Kopftuchs schneller als »Fremde« identifiziert wird. Damit hätten wir es in diesen Fällen mit Xenophobie und nicht mit Islamfeindlichkeit zu tun. An diese Möglichkeit verschwendet das ASB jedoch keinen Gedanken.

Das ASB fordert durchaus zu Recht, »Disziplinierung und Unterdrückung von Frauen mit oder ohne Schleier anzuprangern«. Dies entbindet aber nicht von der Notwendigkeit, den Schleier als spezifisches Medium der Unterdrückung zu benennen und zu bekämpfen, einer Notwendigkeit, die das ASB bestreitet. Gleiches Recht für alle

Ein Steckenpferd des Bündnisses ist es, die Bezugnahme auf »Rechte und Freiheiten« zurückzuweisen. »Der unkritische Rekurs der Islam-Kritiker_innen auf das bürgerliche Recht ist ohnehin aus linksradikaler Perspektive abzulehnen«, heißt es dann, womit von vornherein unterstellt wird, der Rekurs sei ein »unkritischer«. Allerdings lässt das ASB erkennen, dass auch ein kritischer Rekurs nicht seine Sache ist, wenn es etwa eine Haltung bemängelt, die »das Recht als Errungenschaft propagiert [...] und nicht als Moment von Herrschaft«, als sei das eine mit dem anderen unvereinbar. Bürgerliche Rechtsverhältnisse wurden im Kampf gegen feudale Strukturen errungen. Sie dienen dazu, kapitalistische »Eigentumsverhältnisse zu schützen«, wie das Bündnis richtig schreibt. Aber sie schaffen einen Rahmen relativer Freiheiten mit sehr wohl einklagbaren Garantien. Dies zu ignorieren oder zu bestreiten hat viel mit Verbalradikalismus, aber nichts mit Gesellschaftskritik oder Emanzipation zu tun. Frauenrechte und die Rechte von Homosexuellen sind begrenzte, systemkompatible Rechte. Aber es wäre zynisch, die Entkriminalisierung von Homosexualität und die Kriminalisierung von Vergewaltigung in der Ehe, die Liberalisierung des Familien-, Scheidungs- und des Abtreibungsrechts oder die Abschaffung des Züchtigungsrechts nicht als Errungenschaften zu sehen. Das sind Rechte, die es gegen Einschränkungsversuche zu verteidigen gilt, ebenso wie es sich für ihre Erweiterung zu kämpfen lohnt. Es sind Rechte, die es auch für Migrantinnen, ob muslimisch oder nichtmuslimisch, einzufordern gilt, Mindeststandards, die ihnen nicht vorenthalten werden dürfen, weil sie einer »anderen« Kultur, Religion oder Tradition entstammen. Denn das wäre menschenverachtend – und rassistisch.

Von Klaus Blees. Der Autor ist Mitarbeiter im Kompetenzzentrum Islamismus der Aktion 3.Welt Saar, www.a3wsaar.de.


Fußnoten

Antisexismusbündnis Berlin, Von antideutschen Feministen und deutschen Freiheitskämpfer_innen, in: Phase 2.35/2010, 66–69. Das ASB merkt offenbar nicht, wie sehr gerade solche Beispiele aus der Geschichte des Kolonialismus die Berechtigung der Kritik islamisch begründeter Frauenunterdrückung unterstreichen. Denn es handelt sich um klassische Rationalisierungen, mit denen diejenigen, die sie verwenden, sich selbst und andere über ihre wirklichen Motive hinwegtäuschen. Rationalisierung funktioniert aber nur, wenn das vorgeschobene, der Täuschung dienende Argument an sich legitim, eben rational ist. Antifaschistischer Frauenblock Leipzig, Kopftuch als System, Referat gehalten am 4. Oktober 2006 (http://www.left-action.de/afb/pdf/kopftuch_als_system.pdf). So sind KurdInnen häufig Opfer von Rassismus, ohne dass dies eine spezielle Wortschöpfung wie »antikurdischer Rassismus« zur Folge hätte. Denn nichts anderes ist mit der »islamkritischen Demonstration« gemeint, deren Durchführung sie in einer Anmerkung ihres Textes bemängeln, in der sie den Unterstützungsaufruf der Antifas verlinken.

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