Datei:2010-02-24 pe aquarium und duschen verboten lager lebach.pdf
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Saarlouis, den 24.2.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bürokratie verbietet ihm ein Aquarium zu halten und nach der Arbeit zu duschen. Ein Fall von vorgestern? Nein, ein Fall im saarländischen Flüchtlingslager Lebach.
Mehmet K. (Name geändert) lebt in diesem Lager und arbeitet außerhalb. Für sein Zimmer, das er nicht allein bewohnen kann, bezahlt er Miete. Das Problem: Die staatliche Lagerverwaltung verbot ihm 2008 den Besitz eines Aquariums in seiner Wohnung und ordnete schriftlich die Abschaffung an. Wenn er heute von seiner Arbeit außerhalb des Lagers nach Hause kommt, kann er nicht duschen. Die Duschen, die in einem extra Gebäude untergebracht sind, sind geschlossen. Mehmet K. hat sich entschlossen, an die Öffentlichkeit zu gehen und den Saarländischen Flüchtlingsrat (SFR) um Unterstützung gebeten.
Wir laden Sie ein zu einem Pressegespräch:
Dienstag, 2. März 2010, 10 Uhr, Saarlouis, Kaiser Friedrich Ring 46 Evangelisches Gemeindehaus(Büro des Saarländischen Flüchtlingsrates)
Als Gesprächspartner stehen zur Verfügung
MEHMET K.– Er wird bei dem Pressegespräch unter seinem Klarnamen auftreten
PETER NOBERT – Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des SFR ROLAND RÖDER – Vorstandsmitglied des SFR
Wir laden Sie als Journalist/in herzlich zu dem Pressegespräch ein und bitten um vorherige Anmeldung unter 06831 / 4877 938 oder unter fluechtlingsrat@asyl-saar.de
Mit freundlichen Grüßen
Roland Röder
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