Datei:2009 Flugschrift (9) Streit um Saatgut.pdf

Aus Archiv der Aktion 3.Welt Saar
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FLUGSCHRIFT Sommer 2009 3. Auflage

Streit um Saatgut. Privateigentum oder Gemeineigentum?

Warum gibt es Streit um die Kartoffel Linda und die Nachbaugebühren?

Sie begegnen in der Fußgängerzone einemwaschechten Indianer. Während Sie gemütlichin einem Eiscafé sitzen, ihre Einkäufe vomWochenmarkt neben sich gestellt haben und entspannen,tippt er Sie an. Sie schauen auf. Er hält ihnen einenAusweis unter die Nase und verlangt von Ihnen 5�fürihr Bündel Pfefferminz- und Kamillenblätter. Auf diesePflanzen hätte seit letztem Jahr der Indianische Rat derUSA ein Patent beim Patentamt in Brasilien angemeldet.Die Nutzung dieser Pflanzen ist demnach gebührenpflich-tig. Ganz schön dreist geworden, diese NachfahrenWinnetous. Kommen hier her und katalogisieren unserePflanzen und verkaufen das Ganze womöglich wieder alsIndianermedizin an uns zu überteuerten Preisen. Dashaben wir von unserem Respekt. Dabei haben wirWinnetou und seine Brüder und Schwestern jahrzehnte-lang als edle Wilde in zahlreichen Indianerfilmen undBüchern geehrt und damit „unsere“ Zivilisationsmüdigkeitfachgerecht entsorgt. Und jetzt werden sie frech undmachen Ansprüche geltend.Klingt irgendwie nach Science-Fiction. Ist aber real. Nurumgekehrt. Aus deren Sicht kommen Ausländer ausDeutschland und Europa, den USA und Amerika in ihreGebiete, schnappen sich Pflanzen, entschlüsseln dasgenetische Material und melden ein Patent auf diesePflanzen an. Die meisten dieser Kulturen kennen denBegriff des Patentes und das dahinter stehende Ver-ständnis von Privateigentum nicht. Für sie sind PflanzenEigentum von allen. Sie werden es gemerkt haben – esgeht um Biopiraterie, die Kommerzialisierung biologischerVielfalt auf der Grundlage der privaten Aneignung desgenetischen Codes von Pflanzen. Dagegen steht das jahr-hundertealte Recht von Bauern und Bäuerinnen, ihr Saat-gut selbst nachzubauen und auszubringen. Die Ausein-andersetzungen dazu finden auch vor der eigenen Haustürstatt: Zum Beispiel aktuell um die Kartoffel LINDA und dieso genannten Nachbaugebühren. Dies ist die Geschichteüber die reine Liebe, gute Bauern und böse Biopiraten.


Linda wird zum Star LINDA ist süß, lieblich und festkochend und liegt gut inder Hand. Nein, kein frauenfeindlicher Spruch, sonderndie Beschreibung einer Kartoffelsorte. Vermutlich dieaktuell beliebteste Kartoffelsorte überhaupt. Es gibt keineandere Kartoffelsorte, über die seit Herbst 2004 im Fernsehen und in Zeitungen so viel und so häufig be-richtet wurde. Dabei sollte es sie eigentlich nicht mehrgeben, wenn es nach ihrem Besitzer ginge. Wieso Be-sitzer? BesitzerIn ist doch der, der die Kartoffel kauft,anbaut oder sie kocht. Das mag für den Alltagsge-brauch ausreichend sein. Juristisch ist es das abernicht. LINDA hat eine Besitzerin und die kann mit ihrmachen, was sie will. Darum geht der Streit. LINDAgehört der Firma Europlant GmbH in Lüneburg. Sie istSorteninhaberin und hat ihre Sorte LINDA 30 Jahregenutzt und Nutzungsgebühren von Bauern kassiert.Kurz vor Ablauf des Sortenschutzes – nach 30 Jahrenist der Anbau gebührenfrei – behauptete sie, dassLINDA anffällig gegen Kraut- und Knollenfäule sei. Sieschrieb die professionellen Kartoffelvermehrer an,untersagte die weitere Sortenvermehrung und drohteim Falle der Zuwiderhandlung mit Klagen. Bauern derArbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)organisierten mit Hilfe von engagierten Rechtsan-wälten die Kampagne „Rettet LINDA!”. In der Folgezeitentwickelte sich eine heftige, breitenwirksam wahrge-nommene Debatte, die normalerweise nur in abge-schotteten ExpertInnenkreisen geführt wird. Es gehtum die Fragen: Wem gehört das Saatgut? Ist SaatgutPrivat- oder Allgemeinbesitz? Wem gehört unser tägli-ches Brot? Alle hatten urplötzlich LINDA lieb, veran-stalteten in nasskalten, vorweihnachtlichen Fuß-gängerzonen LINDA-Testessen, sammelten Unter-schriften und entfachten summa summarum einenpublizistischen Wirbelwind.Im Mai 2005 spitzte sich die Situation zu. Währenddas Bundessortenamt aufgrund der heftigen Diskus-sion eine zweijährige Schonfrist gewährte, schalteteder Sortenschutzinhaber auf stur. Das Ergebnis istkurios: Die Sorte durfte 2005 angebaut werden, je-doch nicht für die Aussaat 2006. Das Abernten beidrei Bauern aus dem LINDA-Freundeskreis fand imHerbst 2005 zum Teil vor laufenden TV-Kameras stattsowie unter Aufsicht eines vom Schiedsgericht be-stellten Sequestors, der die Menge dokumentierte.Anschließend wurden die Saatkartoffeln verplombt.Ende 2005 einigte man sich auf ein zweijährigesMoratorium. Vorübergehend durfte LINDA weiter ange-baut werden. Seitdem ist LINDA in aller Munde. Seit2008 ist der Anbau von LINDA nicht mehr erlaubt.Legal ist lediglich der Nachbau aus eigenem Bestandals Speisekartoffel, was aber von Jahr zu Jahr zuschlechteren Erträgen führt.Inzwischen hat der Bio-Kartoffelzüchter Karsten Ellen-berg aus Barum in Niedersachsen 2006 die Wiederzu-lassung von LINDA als neue Sorte beantragt. Dazumuss LINDA alle Prüfungen neu durchlaufen, obwohles sie seit 30 Jahren am Markt gibt. In der Zwischen-zeit machen Europlant und andere größere ZüchterFront gegen eine Neuzulassung, weil sie bei ihrenneuen Sorten die Konkurrentin LINDA fürchten.Zusätzlich hat der LINDA-Freundeskreis auch die Neu-zulassung in Schottland, in Tschechien und in denNiederlanden beantragt, wo 2009/2010 mit einer Ent-scheidung zu rechnen ist. Für die Wiederzulassungvon LINDA in Deutschland ist das Bundessortenamt inHannover zuständig, welches die Entscheidung bisherimmer wieder verschoben hat. Es untersteht demBundeslandwirtschaftsministerium.


Biopiraten im Einsatz Dieser Streit um Biopiraterie, die (Nicht-) Aneignunggenetischer Ressourcen, wird national wie internatio-nal auf den Grundlagen von rechtlich-politischen Ver-trägen ausgetragen. Während die Konvention für bio-logische Vielfalt (Convention on biological diversity,CBG) immerhin noch die Vorteilsrechte für alle prokla-miert, gehen das relevantere TRIPS-„Abkommen überHandelsaspekte der Rechte am geistigen Eigentum“(Trade Related Aspects of intellectual property rights)und die EU-Biopatentrichtlinie deutlich weiter und prä-ferieren die private Aneignung von genetischen Res-sourcen durch Patente und letztlich einen weltweitdurchsetzbaren Patentschutz. Das selbstherrlicheAuftreten mancher Regierungsvertreter bei ihremVersuch, sich die biologische Vielfalt, trotz anders lau-tender Ankündigungen, „unter den Nagel“ zu reißen,wurde dabei von einem breiten Bündnis entlarvt; dar-unter auch die indische Feministin und Menschen-rechtskämpferin Vandana Shiva und die brasilianischeLandlosenbewegung MST (Movimento dos Trabal-hadores Rurais Sem Terra).


Nachbaugebühren – Abzocke mit Parlamentssegen National wird der Streit um die Besitzverhältnissebeim Saatgut im Rahmen der so genannten Nachbau-gebühren ausgetragen. Denn Biopiraterie findet längstnicht nur im fernen Süden statt, sondern direkt vorder eigenen Haustür. Beispiel Nachbaugebühren: Wasjahrhundertelang Bauernrecht war, aus der alten ErnteSaatgut für die neue Ernte zurückzubehalten und neuauszubringen, soll den Bauern damit genommen wer-den. Gemäß Beschlüssen auf EU-Ebene von 1994und im Bundestag vom Juli 1997 - SPD, CDU, PDS(heute Die Linke), FDP dafür, Grüne dagegen - sollenBauern gezwungen werden, Jahr für Jahr für dasAusbringen von Saatgut aus ihrer eigenen (!) Erntezusätzliche Gebühren an die Züchter von Saatgut zubezahlen. Sie sollen also doppelt zahlen: Die Lizenz-gebühr beim Kauf und die Nachbaugebühr bei derAussaat im nächsten Jahr. Sollen Züchter von Saatgutkein Geld für ihre jahrelange Arbeit erhalten?Natürlich sollen sie. Dagegen hat niemand etwas.Aber zum einen haben die Bauern das zertifizierteSaatgut bereits bezahlt, zum anderen sind sie es, dieSaatgut durch immer neues Aussäen weiterentwickelnund es an die klimatischen Bedingungen ihres Stand-ortes anpassen. Und das machen die Bauern in derersten und dritten Welt bereits jahrhundertelang,ohne dass ihnen die Saatgutzüchter – übrigens nurselten Familienunternehmen, sondern Firmen wieBayer, BASF, Monsanto, DuPont/Pioneer, Syngenta,Raiffeisen – dies entgelten. Weltweit hat derSaatgutmarkt ein Volumen von 23 Mrd. Dollar, inDeutschland sind es ca. 1 Mrd. Dollar. Die Hälftedavon entfällt auf die zehn Marktführer.


Widerstand gegen Nachbaugebühren Gegen die Nachbauregelegung regt sich Widerstand.Nicht vom Deutschen Bauernverband (DBV), sondernvon der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft(AbL). Aus deren Reihen entstand die Interessenge-meinschaft gegen Nachbaugebühren (IG Nachbau), dievor dem Bundesgerichtshof 2001 und 2005 sowie2006 vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburgkaum für möglich gehaltene juristische Erfolge errun-gen hat. Die Gerichte verneinen den allgemeinenAuskunftsanspruch der Bauern und Aufbereiter gegen-über den Züchtern. Zusätzlich hat der Bundesgerichts-hof die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs inLuxemburg bestätigt, dass nur noch maximal 50% derLizenzgebühren als Nachbaugebühren kassiert werdendürfen. Die Auseinandersetzungen gehen jedoch weiter.Das vom Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP)eingesetzte Inkassounternehmen Saatgut-Treuhandver-waltungs GmbH in Bonn droht Bauern mit Kontrollenund hat bereits Klageverfahren angestrengt. Im Som-mer 2008 hat der BDP ein Rahmenabkommen mit demDBV aufgekündigt und setzt auf eine Gesetzesver-schärfung des Nachbaurechts. Aktuell führen dieLobbyisten Regie und „informieren“ Parlamentarier undBeamte im Landwirtschaftsministerium über die zu tref-fenden Entscheidungen. Bisher haben sich über 1.000Landwirte gegen die Nachbaugebühren organisiert; In-sider sprechen von ca. 25.000 Landwirten, die dieAuskunft verweigern. Der enorme Zulauf, den die IGNachbau erhält, macht deutlich, dass auch vieleBauern und Bäuerinnen innerhalb des DeutschenBauernverbandes mit der Politik ihrer Verbandsspitzenicht einverstanden sind. Aus gutem Grund: Bis heutelässt der Bauernverband die betroffenen Landwirte undSaatgut-Aufbereiter im Regen stehen und lehnt es ab,sie vor Gericht zu unterstützen.Nach mehreren für die Saatgutzüchter negativen Ge-richtsverfahren, richtet sich das Augenmerk auf dieAufbereiter von Saatgut. Sie sollen gezwungen werden,die Adressen von Bauern zu übermitteln, die bei ihnenihr Saatgut aufbereiten (trocknen, beizen) lassen.


Eine Alternative - Das Fondsmodell Wer entscheidet eigentlich darüber, welches Saatgutgezüchtet wird und welches nicht? Ist dies eine privateoder eine öffentliche Entscheidung? Die Zucht vonSaat- und Pflanzgut sowie die Saatgutforschung isteine Zukunftsfrage für die Gesellschaft. Deshalb habendie Gegner der Nachbaugebühren ein Fondsmodell ent-wickelt. Demnach soll es keine Nachbaugebühren ge-ben, sondern Bauern und Bäuerinnen und der Staatzahlen anteilig zum verbrauchten Saatgut eine Gebührin einen Fonds, aus dem heraus Saatgutzüchtungfinanziert wird. Ein Beirat mit VertreterInnen vonBauern- und Verbraucherverbänden, Saatgutzüchternund Parteien entscheidet darüber, welche Saatgut-züchtung finanziert werden soll. Dies würde einen gro-ßen Schritt bedeuten, weg von der privaten, rein ge-winnorientierten Entscheidung darüber, was gezüchtetwerden soll (meist Hochertragssorten und gentechnischverändertes Saatgut), hin zu einer gemeinwohl-orientierten Entscheidung in Richtung Ernährungs-sicherheit. Damit würde die Arbeit der Züchter hono-riert, die Neuzüchtung von Saatgut wäre gewährleistet,gleichwohl müssten sich die Züchter am Gemeinwohlund nicht nur an den Marktchancen orientieren.


Wem gehört das Saatgut? Ein Gutes hat der Streit um LINDA. Er machte schlagar-tig einer breiten Öffentlichkeit klar, dass Saatgut längsteine private Handelsware und das biblische Postulat„Unser täglich Brot gib uns heute“ eine Frage des reali-sierbaren Gewinns geworden ist. Umgekehrt steht mitdem Streit um LINDA die Frage auf der Tagesordnung,wem das Saatgut gehört – Privateigentum oder Ge-meineigentum – und inwieweit letztlich Patente aufLeben zulässig sind. Auffallend ist übrigens, dass nochniemand aus der Fraktion derjenigen, die daraufpochen, dass Saatgut Privateigentum ist, dafür eintritt,Nutzungsgebühren an Peru und Bolivien zu zahlen.Schließlich nutzt jeder Kartoffelzüchter deren geistigesund genetisches Eigentum an der Kartoffel. Vorausge-setzt, man teilt die Rechtsauffassung, dass Saatgutund genetische Ressourcen Privateigentum sind.


Saatgut als Handelsware - Bauern als neue Leibeigene Die Nachbaugebühren sind ein weiterer Versuch, Bau-ern auch in der ersten Welt einzuspannen bei der In-wertsetzung von Leben. Saatgut ist eine Handelswaregeworden, die nicht dazu eingesetzt wird, Menschendas tägliche Brot zu geben und zur Ernährungssiche-rung beizutragen, sondern um in erster Linie den Gewinnder Patentbesitzer zu mehren. Genau um diese Fragegeht es: Wem gehört das Saatgut? Ist es Gemein- oderPrivateigentum? Der Kampf um geistige Eigentums-rechte findet übrigens auch in anderen Bereichen statt;zum Beispiel im Zusammenhang mit Softwarepatentenoder bei Patenten auf lebenswichtige Medikamente.Analog zum Streit um die Kartoffel LINDA bleibt festzu-halten, dass auch bei der Debatte um die Nachbauge-bühren die Rechnung der Saatgut-Lobbyisten nicht auf-ging. Eigentlich sollte alles still und leise über dieBühne gehen. Die Bauern sollten zahlen und die Klap-pe halten. Allein, es kam anders. In dem Streit zwi-schen David gegen Goliath gelang dem Sympathieträ-ger David mehr als nur ein Achtungserfolg. Mittlerweileist klar, dass die Nachbaugebühren in der geplantenForm, die eine neuzeitlich Abzockvariante einer längstüberwunden geglaubten Leibeigenschaft darstellt, nichtdurchsetzbar sind. Die Geschichte über die reine Liebe,gute Bauern und böse Biopiraten geht weiter.


Unsere Forderungen: • Für die Wiederzulassung derKartoffel LINDA• Keine Nachbaugebühren undkeine Ausforschung• Für das Recht auf freienSaatgut-Nachbau• Für eine demokratischeEntscheidung darüber,welche Saatgutforschunggefördert wird• Keine Patente auf Leben


„Bleibt auf dem Lande und wehret Euch täglich!” Liebe Leserinnen und Leser, •wenn Sie in Zukunft noch LINDA essenwollen•wenn Sie Bauernhöfe statt Agrarfabrikenbevorzugen•wenn für Sie Saat-und Pflanzgut eineLebensfrage ist, bei der die Gesellschaftmitentscheiden muss•wenn Sie den Widerstand der Bauerngegen Ausforschung und Abzockereigut finden•wenn Sie gegen Patente auf Leben sind •wenn Sie uns Bäuerinnen und Bauerndabei helfen wollen, damit Gentechnikuns vom Acker bleibt•wenn Sie die Zeitung „UnabhängigeBauernstimme“ kennen lernen möchtendann freuen wir uns, wenn Sie dieArbeitsgemeinschaft bäuerlicheLandwirtschaft, die Interessenge-meinschaft Nachbau und den LINDA –Freundeskreis unterstützen.•Kontakt AbL, IG Nachbau,Gentechnikfreie Regionen, LINDA:Georg Janßen, AbL-Bundesgeschäfts-stelle, Bahnhofstr. 31,59065 Hamm /Westfalen.Tel. 02381 9053-171www.abl-ev.de, E-Mail: abl_de@yahoo.deAbL-Rheinland-Pfalz-Saar: Ralf Wey,Tel. 02605-952730, Fax: 02605-952732.www.abl-rlp-saar.deE-Mail: Ralf.Wey@abl-rlp-saar.deNorbert WormTel. 06558-8621, Fax: 06558-900128 Eure Linda

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