Datei:2007-12-15 (30) pe2 dresden urteil.pdf

Aus Archiv der Aktion 3.Welt Saar
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15. Dezember 2007 Nr. 30 Zur Aufhebung des Urteils gegen Fan von Dynamo Dresden durch OVG Saarlouis vom 30.11. 2007:

„Aktion 3. Welt Saar“ begrüßt Urteil des OVG Saarlouis. Fußballfans sind keine Verbrecher - Polizeieinsatz gegen Minderjährige bei Saarbrücken-Dresden war überzogen

„Das Urteil des OVG Saarlouis, wonach das Ausziehen eines minderjährigen weiblichen Fans von Dynamo Dresden vor Polizeikräften in Saarbrücken unverhältnismäßig war, schränkt die weitverbreitete Praxis, Fußballfans unter Generalverdacht zu stellen und als Verbrecher zu behandeln, ein“ So kommentiert Christian Hirsch von der Fußball AG der „Aktion 3.Welt Saar“ das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Saarlouis, das jetzt veröffentlicht wurde. Damit wird das erstinstanzliche Urteil des VG Saarlouis vom Mai 2006 aufgehoben, das die Maßnahme der Polizei für rechtmäßig hielt. „Eine Beibehaltung des Urteils hätte bedeutet, dass Fußballfans Bürger zweiter Klasse sind, nur einen eingeschränkten Zugang zu Bürgerrechten haben und minderjährige Fußballfans wie Schwerverbrecher behandelt werden dürfen“, so Hirsch.

Eine 16 jährige minderjährige Anhängerin von Dynamo Dresden hatte gegen ihre polizeiliche Behandlung vor dem Zweitligaspiel 1.FC Saarbrücken gegen Dresden am 11. März 2005 geklagt und bekam jetzt Recht. Sie musste sich vor Spielbeginn nackt ausziehen und gemeinsam mit zwei Dutzend anderen weiblichen Dresden –Fans abtasten lassen. Damals wurden 600 Polizisten, darunter auch 100 Grenzschützer aus Bayern aufgeboten, um Fußballfans von Dynamo Dresden einer Sonderbehandlung zu unterziehen. Für alle Dresdenfans galt zusätzlich zwischen Freitag 14 Uhr und Samstagmorgen 6 Uhr totales Innenstadtverbot für Saarbrücken. Begründet wurde dies seitens der Polizei mit dem vermuteten Auftreten von gewaltbereiten Fußballfans. Später stellte sich heraus, dass nichts davon eintrat.

„Mit diesem polizeilichen Vorgehen werden Fußballfans unter Generalverdacht gestellt. Mit genau der gleichen Begründung – irgendeiner hat mal was gemacht - könnte man Parteipolitiker zwingen, sich vor dem Betreten eines Parlamentsgebäudes nackt auszuziehen, um zu überprüfen, ob sie keine Protokolle und Geldscheine von geheimen Absprachen mit Lobbyisten mit sich tragen“, so Christian Hirsch. Deshalb plädiert die Fußball AG der „Aktion 3.Welt Saar“ dafür, die „Politik der doppelten Standards“ gegenüber Fußballfans aufzugeben. Für Fußballfans müssen die gleichen Rechte gelten wie für andere Menschen auch. Weitere Informationen „Aktion 3.Welt Saar“, Telefon 06872 / 9930-56, E-Mail: fussball-ag@a3wsaar.de, www.a3wsaar.de Die Fußball AG der „Aktion 3.Welt Saar“ ist Mitglied im „Bündnis aktiver Fußballfans“ (BAFF) und setzt sich für die Rechte von Fußballfans ein.

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