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6. Juni 2006 Nr. 22
Zum Urteil gegen Fans von Dynamo Dresden durch VG Saarlouis vom 29.5.:
Für „Aktion 3. Welt Saar“ sind Fußballfans keine Verbrecher. Polizeieinsatz bei Saarbrücken-Dresden gegen Minderjährige war falsch und überzogen
„Das Urteil, wonach die Polizei Fußballfans vor dem Stadionbesuch nackt ausziehen darf, stellt Fußballfans pauschal als Verbrecher hin und legitimiert jede Polizeimaßnahme.“ So kommentiert Christian Hirsch von der Fußball AG der „Aktion 3.Welt Saar“ das Urteil des Saarlouiser Verwaltungsgerichtes (Aktenzeichen 6 K 74 / 05), das letzte Woche am 29.Mai veröffentlicht wurde. „In der Konsequenz bedeutet es, dass Fußballfans Bürger zweiter Klasse sind, nur einen eingeschränkten Zugang zu Bürgerrechten haben und Minderjährige wie Schwerverbrecher behandelt werden dürfen“, so Hirsch.
Eine 16 jährige minderjährige Anhängerin von Dynamo Dresden hatte gegen ihre polizeiliche Behandlung vor dem Zweitligaspiel 1.FC Saarbrücken gegen Dresden am 11. März 2005 geklagt und jetzt verloren. Sie musste sich vor Spielbeginn nackt ausziehen und gemeinsam mit zwei Dutzend anderen weiblichen Dresden –Fans abtasten lassen. Damals wurden 600 Polizisten, darunter auch 100 Grenzschützer aus Bayern aufgeboten, um Fußballfans von Dynamo Dresden einer Sonderbehandlung zu unterziehen. Für alle Dresdenfans galt zusätzlich zwischen Freitag 14 Uhr und Samstagmorgen 6 Uhr totales Innenstadtverbot für Saarbrücken. Begründet wurde dies seitens der Polizei mit dem vermuteten Auftreten von gewaltbereiten Fußballfans. Später stellte sich heraus, dass nichts davon eintrat.
„Mit diesem polizeilichen Vorgehen werden Fußballfans unter Generalverdacht gestellt. Mit genau der gleichen Begründung – irgendeiner hat mal was gemacht - könnte man Parteipolitiker zwingen, vor dem Betreten eines Parlamentsgebäudes sich nackt auszuziehen, um zu überprüfen, ob sie keine Protokolle und Geldscheine von geheimen Absprachen mit Lobbyisten mit sich tragen. Dann wäre das Geschrei groß, aber mit Fußballfans kann man so was machen“ so Christian Hirsch. Deshalb plädiert die Fußball AG der „Aktion 3.Welt Saar“ dafür, die „Politik der doppelten Standards“ gegenüber Fußballfans aufzugeben. Für Fußballfans müssen die gleichen Rechte gelten wie für andere Menschen auch. Weitere Informationen „Aktion 3.Welt Saar“, Telefon 06872 / 9930-56, E-Mail: fussball-ag@a3wsaar.de, www.a3wsaar.de Die Fußball AG der „Aktion 3.Welt Saar“ ist Mitglied im „Bündnis aktiver Fußballfans“ (BAFF) und setzt sich für die Rechte von Fußballfans ein.
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