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Pressemitteilung - 2. Februar 2005

Zum Auftritt der Saar-Innenministerin Annegret Kramp- Karrenbauer bei den Hohenheimer Tagen:

Politische Schönrednerei statt Fakten. Angebliche Staatsferne der Härtefallkommission muss sich erst noch zeigen

Bisher harte Linie bei Bleiberechtsregelungen - Im Zweifelsfall gegen Flüchtlinge

„Die saarländische Innenministerin hat bei ihrem Auftritt dick aufgetragen und das Leben von Flüchtlingen im Saarland als recht sonnige Angelegenheit bezeichnet“. So beschreibt Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. (SFR) den Vortrag von Annegret Kramp-Karrenbauer bei den Hohenheimer Tagen der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, die am vergangenen Wochenende stattfand.

Peter Nobert hatte zusammen mit seinem Vorstandskollegen Bernhard Dahm an der Tagung teilgenommen. An dieser Fachtagung zum Zuwanderungsrecht, die in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V., dem DGB Landesbezirk Baden-Württemberg und dem Diakonischen Werk Württemberg e.V. veranstaltet wurde, nahmen ca. 270 Personen teil.

„Die von Frau Kramp-Karrenbauer propagierte Staatsferne der gerade eingerichteten Härtefallkommission ist bestenfalls ein populistischer Kalauer“, meint Nobert. Angesichts der vom Innenministerium festgesetzten völlig unüblichen 3⁄4 Mehrheit und der Sperrminorität der kommunalen Spitzenverbände, aber auch der ehemaligen Justizministerin, in der Kommission, muss sich die Staatsferne erst noch in der Praxis beweisen.

„Zusätzlich wird im Saarland eine äußerst rigide Politik gegenüber Flüchtlingen praktiziert. Gesetzliche Spielräume wurden bisher meist zu Lasten von Flüchtlingen nicht ausgeschöpft“, meint Nobert. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, verwies bei der Tagung darauf, dass es ausdrücklich der Wille des Gesetzgebers ist, die Kettenduldungen bei lange hier lebenden Flüchtlingen in ein Daueraufenthaltsrecht umzuwandeln. „Es ist jedoch zu befürchten, dass wie früher im Saarland nach dem Grundsatz verfahren wird: Im Zweifel gegen die Flüchtlinge“, so Nobert.

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