Datei:2004-12-22 pe-sfr-haertefallkommission22-12-04.pdf

Aus Archiv der Aktion 3.Welt Saar
Version vom 12. August 2020, 09:40 Uhr von Max.gerlach (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Kategorie:Saarländischer Flüchtlingsrat (SFR)“ durch „Kategorie:Saarländischer Flüchtlingsrat“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(1.240 × 1.753 Pixel, Dateigröße: 101 KB, MIME-Typ: application/pdf)

Pressemitteilung - 22. Dezember 2004

Zum Entwurf des Saarländischen Innenministeriums zu einer Verordnung über eine Härtefallkommission im Flüchtlingsrecht:

SFR fordert Mehrheitsprinzip statt Einstimmigkeit. Kommission darf nicht verlängerter Arm der Landesre- gierung werden

Die Regelung des Entwurfs, wonach Beschlüsse nur einstimmig ge- fasst werden können, ist unannehmbar. Eine solche Regelung garan- tiert, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nahezu keine positiven Entscheidungen geben wird. Dieses Ergebnis wird auch dadurch vorgegeben, dass Anträge zur Behandlung in der Kommission bei den der Öffentlichkeit und den Flüchtlingen nicht bekannten Mitgliedern der Kommission gestellt werden müssen. Des- halb schlägt der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. (SFR) vor, nach dem Mehrheitsprinzip abzustimmen.

Soweit die Innenministerin, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, er- klärt, durch die geplante Verordnung solle garantiert werden, dass nur wirkliche Härtefälle als solche anerkannt würden, drängt sich der Eindruck auf, dass keine Härtefall-, sondern eine Härtestfallkommis- sion eingerichtet werden soll. Nach alledem kann die im Saarland geplante Härtefallkommission nicht die Zustimmung des SFR finden.

In diesem Zusammenhang sei auch an die Äußerung von Bundesin- nenminister Schily erinnert, wonach pro Jahr im gesamten Bundesge- biet nicht mehr als hundert Personen als Härtefall anerkannt werden sollen. Nachdem schon eine Vielzahl von Flüchtlingen als „nicht wirklich Verfolgte“ aus dem Asylverfahren herausdefiniert worden sind, blüht ihnen dieses Schicksal offensichtlich auch in der Härte- fallkommission.

Erinnert sei auch an die Ausgestaltung der letzten „Altfallregelung“ im Jahre 1999 durch das Saarländische Innenministerium. Auch dort fielen Menschen, die auf Grund ihres Alters und/oder ihrer gesund- heitlichen Situation nicht in der Lage waren zu arbeiten, aus dieser Regelung heraus. Nach dem nunmehr vorgelegten Verordnungsent- wurf ist klar, dass Alte und Kranke keine Chance haben, als „Härte- fall“ anerkannt zu werden, da sie nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Ein solches Verständnis eines „Härtefalls“ durch das Innenministeri- um macht die Regelung zu Makulatur. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die geplante Kommission letztendlich der Legitimation der von der saarländischen Landesregierung betriebenen Ausländer- und Flüchtlingspolitik dienen soll.

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell00:23, 6. Dez. 2018Vorschaubild der Version vom 6. Dezember 2018, 00:23 Uhr1.240 × 1.753 (101 KB)Maintenance script (Diskussion | Beiträge)
  • Du kannst diese Datei nicht überschreiben.

Keine Seiten verwenden diese Datei.

Metadaten