Datei:2004-04-19 Bad Kreuznacher Erklärung zur Agro-Gentechnik.pdf

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Bündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz und Saarland


Bad Kreuznacher Erklärung zur Agro-Gentechnik

1) Die Agro-Gentechnik ist in der Praxis nicht vertretbar. Die Koexistenz des Anbaus transgener Pflanzen und des GVO-freien Anbaus ist auch durch die vorgesehenen,i1 Schutzmaßnahmen dauerhaft nicht möglich. Freigesetzte GVO sind nicht mehr rückholbar.

2) . Mit Gentechnik veränderte Pflanzen können keinen Beitrag zum Abbau des Hungers in der Welt leisten. Vielmehr wird es bei einem Einsatz in den Schwellen-un.d Entwicklungsländern auch dort zu einer verstärkten Industrialisierung der Produktion kommen.

3) Wer GVO-Anbau trotzdem zulassen will, muss dann zum Schutze der GVO frei produzierenden Landwirte wenigstens auch die Haftung klar und deutlich regeln. Die GVO Hersteller und Anwender müssen in eine unbeschränkte Haftung genommen werden. Eine „Anonymisierung" der 1 Haftung durch einen, mit staatlichen Mitteln finanzierten Haftungsfond, muss ausgeschlossen sein. Außerdem müssen GVO-anwendende Betriebe kraft Gesetzes die Seweislast dafür übernehmen, dass von ihren Feldern keine Verunreinigung der Nachbarfelder ausgeht.

4) Die Bauern dürfen nicht noch stärker von wenigen Konzernen abhängig · gemacht werden. Patente auf Lebewesen und Pflanzen lehnen wir ab.

5) Das Saatgut muss rein.bleföen (technische Nachweisgrenze). 6) Bienen und Pollen kennen weder Gesetze noch Grenzen. GVO-Pflanzen gefährden die Biene selbst als auch das Produkt, den Honig. Die GVO-freie Honigerzeugung der Imker muss erhalten bleiben.

7) Die natürlich und historisch gewachsene Vielfalt der Pflanzen hat ein Recht auf Unversehrtheit. Das Vorsorgeprinzip gebietet, keine GVO zuzulassen, die sich mit Wildformen kreuzen könnten (z.B. Raps).

8) Der weitaus überwiegende Teil der Verbraucher lehnt die Agro-Gentechnik ab. Dies muss von der Politik, der Industrie und den Bauern akzeptiert werden.

9) Auch tierische Produkte (Eier, Milch, Fleisch) die mit dem Einsatz von Agro-Gentechnik veränderten Futterstoffen erzeugt werden, müssen gekennzeichnet werden.

10) Wir fordern, dass keine Forschung$gelder für die Agro-Gentechnik aus öffentlichen Mitteln verwendet werden.

11) 1 Es darf kein Anbau GVO-veränderter Pflanzen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland stattfinden.

Bad Kreuznach, 19.04.2004

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