Datei:2004-02 Flugschrift (2) Nachbaugebühren Ist Saatgut Gemein- oder Privateigentum.pdf

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Flugschrift Sonderausgabe – Februar 2004 – AKTION 3.WELT Saar

Nachbaugebühren: Ist Saatgut Gemein- oder Privateigentum?

Biopiraterie vor der Haustür – Ein brisanter aber unbekannter Konflikt

Nachbaugebühren: Ist Saatgut Gemein-oder Privateigentum? Biopiraterie vor der Haustür -Ein brisanter aber unbekannter Konflikt Biopiraterie findet längst nicht nur im fernen Süden statt, sondern direkt vor der eigenen Haustür. Beispiel Nachbaugebühren. Was jahrhundertlang Bauernrecht war, aus der alten Ernte Saatgut für die neue Ernte zurückzubehalten, soll ihnen damit genommen werden. Gemäß Beschlüssen auf EU-Ebene von 1994 und im Bundestag vom Juli 1997 sollen Bauern gezwungen sein, Jahr für Jahr für das Ausbringen von lizenziertem und von ihnen bereits bezahltem Saatgut aus ihrer eigenen (!) Ernte doppelte Gebühren an die Züchter von Saatgut zu bezahlen. Was harmlos und unbekannt daher kommt, beschreibt einen der zur Zeit zentralen Konflikte in der bundes-deutschen und europäischen Landwirtschaft. Ein Konflikt, der gleichermaßen Ausdruck wie einer der Motoren der neoliberalen Globalisierung ist. Es geht um nichts anderes als um die lnwertsetzung von allen Facetten von Leben; sprich die privatwirtschaftliche Aneignung von Gemeinschaftsgütern. Die Instrumente und Akteure dieser lnwertsetzung sind beileibe nicht neu: Gesetze, Abkommen, Patente, Lobbyisten, Chemiefirmen, willfährige Abgeordnete, Parlamente. Der wirtschaftspolitische Ordnungsrahmen heißt Marktwirtschaft. Die ideologische Inszenierung heißt „Sachzwang". Die Agrarlobby macht sich ihre Gesetze und möchte abkassieren Die Saatgut-Treuhand Verwaltungs GmbH (STV)-der Zusammenschluss von Pflanzenzüchtern -verlangt von Bauern seit 1998 die Zahlung von Lizenzgebühren auf Saatgut. Mit dem Bauernverband hat sie sich 1996 auf ein sogenanntes „Kooperationsabkommen" geeinigt, das auskunftswilligen Bauern einige Vergünstigungen verspricht. Kern des Abkommens ist die Verpflichtung von Bauern, die ihr Saatgut wie Kartoffeln und Getreide selber nachziehen, Gebühren zahlen sollen. Hintergrund ist das seit September 1994 geltende neue EU-Sortenrecht, das eine „angemessene" Entschädigung für Züchter vorzieht, wenn Bauern aus der Ernte des gekauften Saatgutes auch Saatgut für das zweite und dritte Jahr abziehen (Fachjargon: nachbauen). Sie sollte ,,deutlich niedriger" liegen als der ursprüngliche Preis des Saatgutes, heißt es diffus im EU-Recht. Der Bundestag zieht nach und beschließt am 1.7.1997 gegen die Stimmen von B90/Die Grünen das neue Sortenschutzgesetz und übernimmt damit die diffusen EU-Regelungen. Dies aber reicht den hiesigen Pflanzenzüchtern aus, um gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband erste Versuche zu starten, ihre Ernte einzufahren. Sogenannte Erhebungsbögen werden Ende 1997 an die Bauern versandt. Von 500.000 Betrieben wurden 200.000 angeschrieben. Woher die Adressen stammen ist ein (offenes?) Geheimnis. ,,Die Vermutung liegt nahe, dass der Bauernverband sein Mitgliederverzeichnis zur Verfügung gestellt hat." (Krit. Agrarbericht 2000, S.150). In dem Anschreiben werden Bäuerinnen und Bauern gebeten, anzugeben wie viele Hektar sie mit welchen Früchten anbauen und welches zertifiziertes Saatgut sie zuletzt ausgebracht haben. Letztlich bedeutet dies den Versuch der bundesweiten und bis in den letzten Winkel reichenden Kartierung und Erfassung des landwirtschaftlich genutzten Landes hinsichtlich des ausgebrachten Saatgutes. Die Logik offenbart sich erst auf den zweiten Blick: Wer abkassieren will, muss wissen, wer-wann-wo-wieviel-wie oft-welches Saatgut ausbringt. Je mehr Wissen sich bei der STV konzentriert, um so höher der finanzielle Gewinn. Eine kaum versiegende Quelle der Geldausschüttung. Ganz aktuell möchte der DBV auch die Aufbereiter (trocken, beizen etc.) von Saatgut zur Auskunft verpflichten. 2 Politischer Widerstand gegen die Nachbaugebühren So war es gedacht, so sollte es sein -allein es kam anders als geplant. Es regte sich Widerstand. Zwar hat der Deutsche Bauernverband die ihm eigene Lobbypolitik der stillen Diplomatie betrieben und eine zunächst vermeintlich günstige Regelung (hohe Pauschalrabatte) für seine Mitglieder getroffen, dummerweise möchten dies aber viele Bauern und Bäuerinnen nicht akzeptieren. Dass dieser Unmut sich nicht wie üblich im Privaten verlor, dafür sorgte ausgerechnet die Konkurrenzorganisation, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Aus ihren Reihen entstand 1998 die „Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze" (IG). Zum erstenmal forderte eine landwirtschaftlicher Fachverband in der BRD Bauern und Bäuerinnen auf, die Erhebungsbögen nicht auszufüllen, sie nicht zu beantworten und sie überhaupt erst zur Kenntnis zu nehmen, wenn sie nachweislich zugestellt worden sind. Bisher haben sich weit über 1.000 Landwirte gegen die Nachbaugebühren organisiert; Insider sprechen von zirka 12.000 Auskunftsverweigerungen. Der „Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter" (BOP) selbst stellt den Kritikern der Nachbaugebühren ein blendendes Zeugnis aus hinsichtlich der Wirksamkeit ihrer Proteste". ,,Die AbL, die mit ungefähr 1200 Mitgliedern eine Minderheit der Landwirte repräsentiert, hat durch ihr Aufwiegeln zum Widerstand Tausende von Landwirten beeinflusst, sich zu verweigern und sich verklagen zu lassen ... Die AbL und die aus ihr hervorgegangene Inter-essengemeinschaft gegen die Nachbauregelung (IGN) beeinflussen viele Landwirte zur Auskunftsverweigerung, um damit ihre eigenen politischen Ziele zu erreichen. Sie bedienen sich zunehmend pressewirksamer sowie zweifelhafter Maßnahmen. Die AbL kämpft einerseits gegen die Nachbauregelung aber auch gegen den DBV, da sie verbissen die offizielle Agrarpolitik bekämpft. Somit wirken sie indirekt ebenfalls gegen die geleistete Arbeit von Regierung und Parlamentariern." Kritik an Parlament und Parlamentariern also eine bis dahin nicht gekannte Gotteslästerung. Zur Ehrenrettung des BOP muss gesagt werden, dass seine als Kritik an der AbL gemeinte Darstellung rund ein Jahr vor dem grünen Flaggenwechsel im Berliner Agrarministerium erschien. Hier schimmert noch der jahrzehntelang gepflegte und personell erfolgreiche klassische Agrar-Lobbyismus des DBV durch. Ein besseres Zeugnis bezüglich der Wirksamkeit ihrer Proteste kann den Nachbaugegnerlnnen nicht ausgestellt werden. Hintergrund war ein Besuch der BOP-Geschäftsstelle in Bonn am 19. Oktober 2000 durch Nachbaugegnerlnnen. Die eigentlich recht harmlose Aktion wird von der BOP zur Hausbesetzung hochgeredet und mit einer eigenen Hochglanzbroschüre bedacht, die eigentlich als Kritik an der Aktion gedacht ist, sich aber ins genaue Gegenteil verkehrt; zu einer Werbebroschüre für die Abl. Ganz offensichtlich fehlen in der BRD, im Gegensatz zu Frankreich, Erfahrungen im Umgang mit aufgebrachten Bauern, die sich der konsensorientierten Klüngelei des DBV entziehen. Juristischer Widerstand gegen die Nachbaugebühren Im zweiten Schritt beauftragte die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren Anwälte mit der juristischen Ausarbeitung einer möglichen Musterklage. Die ließ dann auch nicht lange auf sich warten. die Saatgut Treuhand gab sich siegessicher und zog -mit dem Kooperationsabkommen und dem Sortenschutz-gesetz des Bundestages im Rücken -gegen auskunftsunwillige Bauern vor mehrere Verwaltungsgerichte (Trier, Mannheim, Düsseldorf, Mannheim). Was am Anfang wie ein leichter juristischer Durchmarsch aussah -das Gesetz schreibt die Auskunft durch die Bauern vor; der Nächste bitte -entpuppte sich zunehmend als eine immer schwieriger werdende, nur langsam vonstatten gehende, zähe juristische Streiterei. Am 13. November 2001 gab der Bundesgerichtshof den Kritikern der Nachbauregelung weitestgehend Recht und verneinte ein allgemeines Auskunftsanspruch. Die nächste Instanz, der Europäische Gerichtshof, verneinte im April 2003 ebenfalls ein pauschales Auskunftsrecht der Bauern gegenüber den Züchtern. Der DBV hat reagiert und ein neues Kooperationsabkommen mit der STV vereinbart, in dem zwar Rabatte gewährt werden, jedoch am allgemeinen Auskunftsanspruch festgehalten wird. Die juristische Argumentation der Nachbau-Kritikerinnen bezieht sich zum einen auf die Verletzung des „Bestimmtheitsgebotes" bei Gesetzen. Ein Gesetz muss hinsichtlich „Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung" (Kritischer Agrarbericht 2000, S.148) klar und deutlich formuliert sein, was aber bei der Nachbaugesetzgebung oft nicht der Fall ist. Zum anderen: ,,Es droht der gläserne Landwirt und das gegenüber Stellen, die ein großes kommerzielles Interesse daran haben, sich bestimmte Informationen zu Betriebsführung und Anbauplanung der Betriebe anzueignen." (Krit. Agrarbericht 2000, S. 150) 3 Neben den Bauern geraten neuerdings die Saatgut-Aufbereitungsbetriebe (waschen, reinigen, beizen ... ) ins Visier der Saatgutlobby. Sie sollen dazu verpflichtet werden, Auskünfte zu erteilen, wer bei ihnen Saatgut für den Nachbau aufbereiten lässt. Dies würde den zeitaufwendigen Umweg über jeden einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb überflüssig machen. Parallel erarbeitet der DBV zur Zeit mit dem BOP ein neues Kooperationsabkom-men, das den Verwaltungsaufwand für die Bauern reduziert, in der Sache aber ohne Wenn und Aber beim Diktat der Nachbaugebühren bleibt. Natürlich sollen Züchter von Saatgut Geld für ihre Arbeit erhalten Warum sollen Züchter von Saatgut kein Geld für ihre Arbeit erhalten? Selbstverständlich sollen sie. Exakt darum geht es bei diesem Konflikt nicht. Auch die Nachbaukritikerlnnen erkennen das Recht von Züchtern an, Lizenzgebühren für ihre Neuzüchtungen zu erheben. Streitpunkt ist allerdings, warum diese Lizenzgebühr auch für nachgebautes Saatgut erhoben werden darf. Nicht berücksichtigt werden dabei die jahrhundertelange Kultivierung und Entwicklung von Saatgut durch Bauern. Auch Bauern, die nachbauen, entwickeln Nutzpflanzen weiter und sorgen dafür, dass sie sich besser den jeweiligen klimatischen Bedingungen anpassen. Hier gilt es mit einem weiteren Mythos aufzuräumen. Ähnlich wie in anderen landwirtschaftlichen Bereichen gab es in der Branche der Saatgutbetriebe in den letzten 20 Jahren erhebliche Marktkonzentrationen sowie den Aufkauf ehemals kleinerer oder zumindest mittelständischer Betriebe durch Chemiemultis wie Ciba Geigy, Schering, Sandoz, Höchst. Die Namen der Zuchtbetriebe blieben meist die alten, schließlich lässt sich damit munter weiter an der Legende von mittelständischen Familienbetrieben stricken, was für den Absatz nicht unwichtig ist. Hinsichtlich der Besitzverhältnisse wurden sie zu global player. Auch ohne Nachbau genießen Pflanzenzüchter zunächst einmal zwischen 25 und 30 Jahren Sortenschutz und können in dieser Zeit Lizenzgebühren erheben. Für die Landwirte galt bis 1994 (EU/1997 BRD) das Privileg Nachbau betreiben zu dürfen, ohne dafür nochmals zur Kasse gebeten zu werden. Entsprechend der Standar-disierung von Nahrungsmitteln geht es heute auch bei der Züchtung von neuen Sorten darum, geographisch universell einsetzbare Sorten zu produzieren, die möglichst an vielen Standorten hohe Erträge bringen. Die besondere Anpassung an klimatische Bedingungen wie Temperatur und Wasser ist von untergeordneter Bedeutung. Wer eine neue Sorte entwickelt hat, kann diese für das nationale, und wenn gewünscht, auch für das EU-Sortenschutzverfahren anmelden und erhält dann gegebenenfalls das gewünschte Zertifikat einer neuen Sorte. Neu ist eine Sorte dann, wenn sie in sich einheitlich, beständig (bei unterschiedlichen Bedingungen die gleichen Merkmale aufweisen) ist sowie sich von anderen Sorten in mindestens einem Merkmal unterscheidet. (Kritischer Agrarbericht 2000, S. 145 / 149 Das Züchten von neuen Sorten selbst sowie die Prozedur des Sortenschutzverfahren beanspruchen viel technischen und zeitlichen Aufwand und verteuern damit die Entwicklung. Als Einsparpotentiale und alternativ als Gewinnausweitung bietet sich neben der Zusammenlegung von Firmen, dem Aufkauf durch multinationale Firmen vor allem die verlängerte Ausschüttung der Lizenzgebühr an. Letzteres wird mit den Nachbaugebühren bezweckt. Defizite bei den Nachbaukritikerlnnen 1. Es findet eine starke Konzentration auf üuristische) Lobbyarbeit statt. Diese ist ohne Zweifel bisher hochgradig -geradezu sensationell -erfolgreich. Dabei wird jedoch die kampagnenorientierte Mobilisierung der eigenen Basis und der vieler unzufriedener Bauern aus den Reihen des DBV etwas vernachlässigt. Eine Ausnahme bildete lediglich die Aktion in der Geschäftsstelle des BOP (siehe Absatz ,,Widerstand gegen die Nachbaugebühren). Der Erfolg der Lobby-Arbeit der AbL resultiert auch aus der politischen Wende im Agrarministerium vor dem Hintergrund der BSE-Krise. Faktisch bestimmte der DBV mit der von ihm praktizierten konsensorientierten Kungelei mit meist konservativen Parteien bis Dezember 2000 den jeweiligen Agrarminister. Den alleinigen Schwerpunkt auf Lobbyismus zu legen wäre fatal, weil dies nicht nur zu einer tendenziellen Entmündigung der eigenen Klientel führt und zu einer Delegierung an die juristischen Experten. Dies kann gut gehen, solange die günstige politische Rahmenbedingungen für eine ökologische Agrarpolitik bestehen. 4 2. Der Konflikt ist bisher nur einer kleinen Fachöffentlichkeit bekannt, obwohl er eine politische Sprengkraft hat, die an den für die Ewigkeit gedachten Betonpfeilern der bundesdeutschen Agrarlobby nachhaltig rüttelt. Dies ist nur zum Teil der AbL anzulasten, die gemessen an ihrem, im Vergleich zur französischen Partnerorganisation Confederation Paysanne (unter Jose Bove), geringeren Organisationsgrad wie auch geringeren Bedeutung innerhalb des deutschen Verbandslobbyismus, Erstaunliches geleistet hat. Was anfangs wie das unnütze Zählen bereits gelegter Eier aussah, könnte sich zu dem Erfolg schlechthin der AbL entwickeln und die Bedeutung des DBV nachhaltig zu schwächen. Warum jedoch andere Organisationen, die sich aus politischen oder anderen Gründen mit den Bereichen Agrarpolitik, Biodiversität und Lebensmitteln beschäftigen, das Thema Nachbaugebühren entweder nicht beachten oder es überhaupt nicht kennen, findet seine Erklärung eher im gepflegten und vor allem parzellierten Projektdenken. Frei nach dem Motto „Jeder/e ist seines und ihres Projektes Schmied" geht dabei schon mal der Ausblick verloren und wird durch die Froschperspektive ersetzt. Zusammenfassung und Ausblick 1. Bei Nachbau geht es, analog zu internationalen Abkommen in Sachen Patentierung, um die lnwertsetzung von Natur; um die privatwirtschaftliche Aneignung von Allgemeingütern. Hier wird ein weiteres Mal die neoliberale Globalisierung konkret. Es geht um die Frage, ,,Wem gehört das Saatgut?". Ist es Gemein-oder Privateigentum? Ist die Welt (k)eine Ware? Und es geht darum, Bauern wie Bäuerinnen eine moderne (zeitgemäße) Form der Leibeigenschaft aufzuzwingen. 2. Nachbaugebühren betreffen fast jeden Bauern und jede Bäuerin. Insofern bestehen an jedem Ort der Republik Möglichkeiten zur Intervention 3. Teile der scheinbar unbezwingbaren Agrarlobby (STV, DBV, BOP) haben erkennbare Gleichgewichtsstörungen. Die politische See ist rauher geworden. Die Einführung der flächendeckenden Nachbaugebühren ist zumindest um Jahre verzögert, vermutlich sogar in der ursprünglich geplanten Form komplett verhindert 4. Die Inszenierung der Auseinandersetzung ist „David gegen Goliath" in Reinkultur. Dabei hat aber der kleine David noch längst nicht alle Register gezogen oder gar annähernd seine Potentiale ausgeschöpft. 5. Im Mittelpunkt muss die Forderung stehen: Weg mit dem Kooperationsabkommen zwischen Deutschem Bauernverband und der Saatgut Treuhand GmbH sowie weg mit den Nachbaugebühren. Roland Räder, AKTION 3. WELT Saar Kontakt: AKTION 3.WELT Saar, Weiskirchener Str. 24, 66679 Losheim am See, Telefon 06872 / 9930-56, Fax -57, eMail:a3wsaar@t-online.de. Gegen Rückporto (1, 12 Euro) wird das Agrarpolitische Diskussionspapier der AKTION 3.WEL T Saar zugesandt sowie die gemeinsame Erklärung der AKTION 3.WEL T Saar mit dem Evangelischen Entwicklungsdienst, dem NABU und BUND zur Welthandelskonferenz im September 2003 in Cancun / Mexiko. Diese Sonderausgabe der „Flugschrift" der AKTION 3.WEL T Saar wurde gefördert von lnWEnt gGmbH aus Mitteln des BMZ Abkürzungen: DBV -Deutscher Bauernverband, AbL -Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, STV -Saatgut Treuhand -Verwaltungs GmbH, IG -Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze, BOP -Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter Weiterführende Informationen: -Kritischer Agrarbericht 2000; S.145 -152 Die eigene Ernte säen -Claudia Schievelbein -Unabhängige Bauernstimme, Zeitung der AbL, Bahnhofstraße 31, 59065 Hamm, www.bauernstimme.de (erscheint monatlich und berichtet regelmäßig über den Konflikt zu den Nachbaugebühren) -Hausbesetzung -Keine Lösung für die Demokratie, Hg. BOP, Bonn 2000; BOP, .,_ ______ .., Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn, www.bdp-online.de -Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren, c/o AbL-Bundesgeschäftsstelle, Heiligengeiststr. 28 21335 Lüneburg, Tel. 04131 / 407757 -www.biopiraterie.de Bundesweites Netzwerk gegen Biopiraterie, in dem die AKTION 3.WEL T Saar aktiv mitarbeitet.

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