Datei:2004-02-03 (5) pe-homanit-1-03.doc.pdf

Aus Archiv der Aktion 3.Welt Saar
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Nr. 5 / 3. Februar 2004

Zum geplanten Altholz-Kraftwerk in Losheim: Vorstand der AKTION 3.WELT Saar gegen Anlage in der geplanten Größe

Umwelt- und verkehrspolitischer Unfug. AKTION 3.WELT Saar fordert Bürgerversammlung

„Die AKTION 3.WELT Saar ist aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen sowie wegen unzureichender Bürgerbeteiligung gegen das geplante Altholz-Kraftwerk in der Gemeinde Losheim am See in der vorgesehenen Größe“, so Susi Fischer vom Vorstand der AKTION 3.WELT Saar. Diese Position ergab sich nach Durchsicht der Genehmigungsunterlagen. Täglich sind zwischen 40 und 60 LKW-Fahrten mit Altholz von der Moselanlegestelle Perl quer durch den Landkreis Merzig-Wadern nach Losheim geplant. Das ergibt sich aus den beantragten 290.000 Tonnen Holz, die dort pro Jahr verbrannt werden sollen. Pro Stunde ist die Verfeuerung von 33 Tonnen Holz vorgesehen, um bis zu 140 MW Heizenergie und Strom zu erzeugen. „Vom Grundsatz begrüßen wir es, wenn mit regional anfallenden Abfallhölzern ortsnah Energie erzeugt wird, aber dafür braucht man keine überdimensionierte Anlage, die für die Verbrennung schadstoffbelasteter Hölzer wie Schienenschwellen ausgelegt ist“, so Susi Fischer. Bei dieser Anlage aber kommt der größte Teil des Altholzes nicht aus Abfällen der Firma Homanit, sondern wird über Hunderte von Kilometern angefahren. Dies führt zu einer großen Verkehrsbelastung für die Allgemeinheit.

„Die Beteiligung und Information der Bürger reicht uns nicht aus. Zum einen gab es bis heute keine Bürgerversammlung über die jetzt beantragte Anlage, zum anderen ist es eine Zumutung, dass die Behörden die Herausgabe der Antragsunterlagen verweigern“, so Susi Fischer. Man kann sich zwar zwei prall gefüllte Aktenordner ansehen, darf jedoch keine Kopien machen und hat damit als Nicht-Chemiker keine Möglichkeit, die antragsrelevanten Zahlen fachlich prüfen zu lassen. Die AKTION 3.WELT Saar ist für eine Bürgerversammlung, für die Veröffentlichung der Unterlagen, sowie für eine Verlängerung der Einspruchsfrist über den 18. Februar hinaus.

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