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Nr.40 / 10. Dezember 2003
AKTION 3.WELT Saar ist Mitherausgeber von Broschüre des Evangelischen Entwicklungsdienstes zum Recht auf geistiges Eigentum
Kann Natur patentiert werden ? - Streit zwischen Industrieländern und Ländern der 3. Welt
Können sich die Industrieländer die Natur der so genannten 3. Welt patentieren lassen? Dies ist die Leitfrage der neuesten Publikation des „Evangelischen Pressedienstes (epd) – Dritte Welt Information“. Die aktuelle Nummer dieser pädagogischen Arbeitshilfe wird gemeinsam herausgegeben mit der AKTION 3.WELT Saar und der Agrar-Koordination der Bundeskoor- dination Internationalismus, Hamburg. Sie richtet sich an allgemein Interessierte, aber auch an Lehrkräfte in der Erwachsenen- und Jugendbildung und Studenten.
Ausführlich wird in der Broschüre das TRIPS-Abkommen analysiert. TRIPS steht für „Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights, Abkommen über handelsbezogene Aspekte von Rechten an geistigem Eigentum“. Es trat mit Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) 1995 in Kraft, wird aber bis heute von vielen Ländern in der 3. Welt nicht anerkannt. Immer häufiger versuchen Agrofirmen aus den Industrieländern, Patente auf Heil- und Nahrungspflanzen aus der 3. Welt anzumelden. Aktuell versucht die US-Firma RiceTec, sich den duftenden Basmati Reis aus Südasien patentieren zu lassen. Die Konsequenzen : Hunderttausende Bauern müssten dann Gebühren für die Ausbringung ihres eigenen Saatgutes bezahlen. Für ihre jahrzehntelange Züchtungsarbeit bekämen sie keinen Cent.
Die Frage des Patentschutzes auf landwirtschaftliche Nutzpflanzen und medizinische Heilpflanzen ist heute eine der zentralen Streitfragen zwischen Industrieländern und Ländern der so genannten 3. Welt. Insbesondere Industriekonzerne aus dem Agro- und Gesundheitsbereich sind an diesen Patenten interessiert. In der Broschüre kommen auch Vertreter von Basisorganisationen und indigener Gruppen aus den 3. Welt Ländern zu Wort.
Die AKTION 3.WELT Saar ist nicht nur Mitherausgeber, sondern hat noch einen Beitrag über Biopiraterie in Deutschland beigesteuert: Nachbaugebühren. Was jahrhundertlang Bauernrecht war, aus der alten Ernte Saatgut für die neue Ernte zurückzubehalten, soll jetzt nur noch gegen Zahlung von Gebühren möglich sein. Aktuell laufen dazu vor mehreren Gerichten Verfahren. Der Europäische Gerichtshof Luxemburg hat im April 2003 eine pauschale Verpflichtung der Bauern, Auskunft über ihr Saatgut zu geben, verneint. Weitere Informationen: AKTION 3.WELT Saar, Weiskirchener Str. 24, 66679 Losheim am See, Telefon 06872 / 9930-56, Fax – 9930-57, email:a3wsaar@t-online.de
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