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== Gemeinsame Stellungnahme des Arbeitskreises Asyl Saarland, des Rechtsanwaltes Peter Nobert und der AKTION 3.WELT Saar zur saarländischen Asylpolitik: ==
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Bundesratsinitiative als Ablenkung von der eigenen restriktiven Flüchtlingspolitik
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Das Scheitern der saarländischen Initiative für eine Härtefallregelung am 20.12. im Bundesrat war vorprogrammiert. Der Vorstoß war nicht mehr als eine publikumswirksame Scheininitiative. Bisher nutzt die saarländische Landesregierung ihre ausländerrechtlichen Spielräume nicht für sondern gegen Flüchtlinge. Wer hingeht und den eigenen restriktiven Erlaß vom 20.12.1999 zur Altfallregelung der Innenministerkonferenz von einer Bundesinstanz ändern lassen möchte, bedient sich eines Taschenspielertricks. Die CDU-Landesregierung möchte ablenken von ihrer restriktiven Flüchtlingspolitik. Anstatt eine Härtefallregelung sauber im Ausländergesetz zu installieren, wie von Experten seit langem gefordert, wurde überhastet und ohne ausreichende Rücksprache eine nicht ausgereifte Vorlage in den Bundesrat eingebracht und damit zum Scheitern verurteilt. Dieses Vorgehen hat der Ernsthaftigkeit der Sache und den betroffenen Flüchtlingen geschadet.
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Beispiele für die restriktive Auslegung
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In die Diskussion geraten ist die Auslegung der Atlfallregelung durch die Abschiebung der kurdischen Familie Özdemir aus Wadern im November 2001, die 14 Jahre lang in Deutschland lebte sowie durch die Abschiebung des Kurden Hüseyin Yalcin im März 2001 . Die Abschiebung der Özdemir-Familie platzte zudem in laufende Gespräche zwischen dem saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller und dem Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland Manfred Kock, der auch Ratspräsident der Evangelischen Kirche Deutschlands ist. Dies stellt einen eklatanten Vertrauensmißbrauch dar.
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Unsere Alternativen
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1. Abschiebemoratorium für 6 Monate
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Dieses Moratorium kann jedes Bundesland gemäß Artikel 54 des Ausländergesetzes ohne Rücksprache mit der Bundesregierung erlassen. Diese 6 Monate sollten genutzt werden für eine humane Umgestaltung der saarländischen Flüchtlingspolitik.
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2. Änderung des Erlasses vom 20.121999 „Bleiberechtsregelung für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt"
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Insbesondere muß die Klausel gestrichen werden, wonach mehrere Asylnachfolgeanträge den Ausschluß aus der Altfallregelung nach sich ziehen.
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3. Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses
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Aufgabe soll sein, die verschiedenen skandalösen Abschiebungen der letzten Monate zu untersuchen, zum Beispiel der Familie Özdemir und von Hüseyin Yalcin; insbesondere auch die offene Brüskierung des EKD-Ratspräsidenten Manfred Kock.
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4. Einrichtung einer Härtefallkommission
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Empfehlenswert ist die Einbeziehung von Wohlfahrtsverbänden.
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Bernward Heilmanns, Arbeitskreis Asyl Saarland, 06841 / 93485-12
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PeterNobert, Rechtsanwalt - Saarlouis, 06831 / 12727-0
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Roland Räder, AKTION 3.WELT Saar, 06872 / 9930-56
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9.Januar2002
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[[Kategorie:2002]]
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[[Kategorie:Asyl / Rassismus]]
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[[Kategorie:Asyl- und Flüchtlingspolitik]]
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[[Kategorie:Bernward Hellmanns]]
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[[Kategorie:Peter Nobert]]

Aktuelle Version vom 16. Dezember 2018, 17:00 Uhr

Gemeinsame Stellungnahme des Arbeitskreises Asyl Saarland, des Rechtsanwaltes Peter Nobert und der AKTION 3.WELT Saar zur saarländischen Asylpolitik:

Bundesratsinitiative als Ablenkung von der eigenen restriktiven Flüchtlingspolitik Das Scheitern der saarländischen Initiative für eine Härtefallregelung am 20.12. im Bundesrat war vorprogrammiert. Der Vorstoß war nicht mehr als eine publikumswirksame Scheininitiative. Bisher nutzt die saarländische Landesregierung ihre ausländerrechtlichen Spielräume nicht für sondern gegen Flüchtlinge. Wer hingeht und den eigenen restriktiven Erlaß vom 20.12.1999 zur Altfallregelung der Innenministerkonferenz von einer Bundesinstanz ändern lassen möchte, bedient sich eines Taschenspielertricks. Die CDU-Landesregierung möchte ablenken von ihrer restriktiven Flüchtlingspolitik. Anstatt eine Härtefallregelung sauber im Ausländergesetz zu installieren, wie von Experten seit langem gefordert, wurde überhastet und ohne ausreichende Rücksprache eine nicht ausgereifte Vorlage in den Bundesrat eingebracht und damit zum Scheitern verurteilt. Dieses Vorgehen hat der Ernsthaftigkeit der Sache und den betroffenen Flüchtlingen geschadet.

Beispiele für die restriktive Auslegung In die Diskussion geraten ist die Auslegung der Atlfallregelung durch die Abschiebung der kurdischen Familie Özdemir aus Wadern im November 2001, die 14 Jahre lang in Deutschland lebte sowie durch die Abschiebung des Kurden Hüseyin Yalcin im März 2001 . Die Abschiebung der Özdemir-Familie platzte zudem in laufende Gespräche zwischen dem saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller und dem Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland Manfred Kock, der auch Ratspräsident der Evangelischen Kirche Deutschlands ist. Dies stellt einen eklatanten Vertrauensmißbrauch dar.

Unsere Alternativen 1. Abschiebemoratorium für 6 Monate Dieses Moratorium kann jedes Bundesland gemäß Artikel 54 des Ausländergesetzes ohne Rücksprache mit der Bundesregierung erlassen. Diese 6 Monate sollten genutzt werden für eine humane Umgestaltung der saarländischen Flüchtlingspolitik. 2. Änderung des Erlasses vom 20.121999 „Bleiberechtsregelung für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt" Insbesondere muß die Klausel gestrichen werden, wonach mehrere Asylnachfolgeanträge den Ausschluß aus der Altfallregelung nach sich ziehen. 3. Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses Aufgabe soll sein, die verschiedenen skandalösen Abschiebungen der letzten Monate zu untersuchen, zum Beispiel der Familie Özdemir und von Hüseyin Yalcin; insbesondere auch die offene Brüskierung des EKD-Ratspräsidenten Manfred Kock. 4. Einrichtung einer Härtefallkommission Empfehlenswert ist die Einbeziehung von Wohlfahrtsverbänden.

Bernward Heilmanns, Arbeitskreis Asyl Saarland, 06841 / 93485-12 PeterNobert, Rechtsanwalt - Saarlouis, 06831 / 12727-0 Roland Räder, AKTION 3.WELT Saar, 06872 / 9930-56

9.Januar2002

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