Datei:1997-02-24 (9) Kriegsdienstverweigerung Asylgrund Mehmet Genc Abschiebung Türkei.pdf

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Pressemitteilung 9 / 24.2.1997

Kriegsdienstverweigerung ist für AKTION 3.WELT Saar ein Asylgrund. Landtag diskutiert Antrag von Bündnisgrünen

Am Mittwoch, dem 26.2.1997, diskutiert der saarländische Landtag einen Antrag, der die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund zum Ziel hat. Der Antrag wurde von Bündnis90/Die Grünen gestellt. Die AKTION 3.WELT Saar fordert die Parteien im Landtag auf, dem Antrag zuzustimmen. Kriegsdienstverweigerer treten mit ihrer Entscheidung eindeutig für politische und gegen militärische Lösungen von Konflikten ein. „ Wir erleben in unserer Flüchtlingsberatungsstelle immer häufiger Flüchtlinge, die Kriegsdienstverweigerer sind oder von der Armee desertiert sind", so Hüseyin Dogan. ,,Dies trifft vor allem auf bosnische und kurdische Kriegsflüchtlinge zu."

Auch nach den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union (EU) dürfen Kriegsdienstverweigerer nicht abgeschoben werden. Dies gilt, wenn sie durch die Erfüllung ihrer Wehrpflicht dazu gebracht werden, an Handlungen teilzunehmen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen. Die AKTION 3.WELT Saar forderte bereits im November 1996 in einem Brief die Parteien im saarländischen und rheinland-pfälzischen Landtag auf, der Position der EU zu folgen, und diese auch im Bundesrat zu vertreten.

Aktuell entzieht sich der Kriegsdienstverweigerer Seyit Mehmet Gen~ seiner Abschiebung in die Türkei und hält sich vor der Polizei versteckt. Er sollte bereits am 16. Oktober 1996 aus dem Saarland abgeschoben werden. Kriegsdienstverweigerer erhalten in der Türkei hohe Gefängnisstrafen. Wenn die Position der EU in der Bundesrepublik angewendet würde, müßten Seyit Mehmet Gern; und die anderen Kriegsdienstverweigerer umgehend Asyl erhalten.

Roland Röder

• Während der Landtagsdebatte sind auch Familienangehörige von Seyit Mehmet Gen~ anwesend und stehen für Interviews zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Absprache. • Der vollständige Text der EU-Empfehlung vom 4.3.96 wird auf Wunsch zugesandt.

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