Datei:1996-10-21 (43) Abschiebestopp Kurden Saarland.pdf
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Pressemitteilung 43 / 21.10.1996
AKTION 3.WELT Saar fordert Abschiebestopp für Kurden im Saarland und Rheinland Pfalz. Innenminister sollen rechtlichen Spielraum nutzen
Ein Abschiebestopp für Kurden und Kurdinnen in die Türkei ergibt sich nach Ansicht der AKTION 3.WELT Saar aus der Verschärfung der Menschenrechtssituation in der Türkei. Erst Ende September führte ein Mitarbeiter der AKTION 3.WELT Saar mehrere Gespräche mit Vertretern des türkeiweiten Menschenrechtsvereins IHD und der pro-kurdischen HADEP-Partei. Übereinstimmend berichteten alle von einer Verschärfung der Situation im Westen des Landes. Dazu gehört der am 25.9.1996 in Ankara begonnene Verbotsprozeß gegen die pro-kurdische HADEP-Partei (Volkspartei der Demokratie). Es wäre das dritte Verbot einer pro-kurdischen Partei innerhalb von drei Jahren. Zu nennen sind auch die 12 Toten beim Hungerstreik in westtürkischen Gefängnissen im Sommer dieses Jahres. Abgeschobene Flüchtlinge kommen nach Angaben des Menschenrechtsvereins IHD nach ihrer Ankunft in Ankara oder Istanbul in Polizeigewahrsam, werden verhört, teilweise gefoltert oder verschwinden.
Aktuell sollen im Saarland und Rheinland-Pfalz mehrere Kurden abgeschoben werden. Darunter auch Seyit Mehmet Gen~. Der 27-jährige Kurde lebt seit 1992 im Saarland. Während alle anderen Mitglieder seiner Familie Asyl haben, wird ihm dies verweigert. Für Fatma Dogan - seine Schwester - und Hüseyin Dogan - seinen Neffenist dies nicht nachvollziehbar. Immerhin sind sie in der gleichen Stadt (Afsin) an der syrischen Grenze aufgewachsen. ,,Nachdem er vor dem türkischen Staat geflohen ist, ist er jetzt vor der deutschen Polizei auf der Flucht", so Hüseyin Dogan.
Seyit Mehmet Genc sollte bereits am Mittwoch, dem 16.10.1996 abgeschoben werden. Die eingesetzten Polizeibeamten fanden ihn jedoch nicht in seiner Wohnung. Im Falle seiner Abschiebung würde er sofort, obwohl er Kriegsdienstverweigerer ist, zur Armee eingezogen. Dann könnte er auch als „türkischer Soldat" zur Vernichtung kurdischer Dörfer eingesetzt werden. Die AKTION 3.WELT Saar findet es richtig, daß sich Seyit Mehrn et Gen~ der gewaltsamen Auslieferung an die Türkei entzieht und fordert einen sofortigen Abschiebestopp für ihn und alle anderen betroffenen Kurden. Nach§ 54 des Ausländergesetzes können das Saarland und Rheinland-Pfalz ohne Absprache mit Bonn einen sechsmonatigen Abschiebestopp verhängen.
Gertrud Selzer
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