Datei:1996-05-01 (17) Gerichtsentscheidung Saarlandbrigade PKK.pdf

Aus Archiv der Aktion 3.Welt Saar
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Pressemitteilung 17 / 1.5.1996

Neue Gerichtsentscheidung. Soldat der Saarlandbrigade muß alle Kosten tragen. Landgericht Saarbrücken hebt Beschluß des Amtsgerichtes Merzig auf

Die AKTION 3.WELT Saar sieht sich durch das Landgericht Saarbrücken in ihrer Klage gegen einen Soldaten der Saarlandbrigade wegen politischer Diffamierung bestätigt. Dieser hatte der 3.Welt Organisation vorgeworfen, eine Marionette der PKK zu sein und von der PKK Geld zu erhalten. Das Landgericht Saarbrücken hat den Beschluß des Amtsgerichtes Merzig auf Antrag der AKTION 3.WELT Saar teilweise aufgehoben und die Kostenfrage zu ihren Gunsten neu geregelt.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Merzig (Dez'95) mußte sich der Soldat der Saarlandbrigade zwar verpfllichten, die Behauptung die AKTION 3.WELT werde von der PKK gesponsort, zu unterlassen. Um einem langwierigen Gerichtsverfahren aus dem Wege zu gehen, hatte sich die AKTION 3.WELT Saar mit einer Unterlassung- bei Zuwiderhandlung 3.000 DM Strafe des angeklagten Soldaten - zufrieden gegeben und auf einen rückwirkenden Widerruf verzichtet. Vor Gericht schloß man einen Vergleich. Nachdem das Amtsgericht Merzig aber die Verfahrenskosten zu 3/5 an den Soldaten und zu 2/5 an die AKTION 3.WELT Saar als Klägerin aufteilte, legte die 3.Welt Organisation vor dem Landgericht Saarbrücken Beschwerde ein. Das Landgericht teilt mit seiner Entscheidung die Auffassung der AKTION 3.WELT Saar, wonach die am 18./19 März in einem Leserbrief in der Saarbrücker Zeitung aufgestellte Aussage, die 3. Welt Organisation werde von der PKK gesponsort, keine Meinungsäußerung, sondern eine Tatsachenbehauptung sei. Diese Aussage stellt nach Meinung der AKTION 3.WELT Saar eine gezielte politische Diffamierung dar und schadet ihrem Ansehen.

In der Urteilsbegründung des Landgerichtes heißt es: ,,Da der Beklagte die Richtigkeit dieser Behauptung nicht beweisen kann und insoweit keinen Beweis anbietet, wäre er auf der Grundlage des bisherigen Sach- und Streitstandes gemäß Klageantrag zu verurteilen gewesen, wenn es nicht zur Erledigung gekommen wäre ... Damit aber wäre der Beklagte der vermutlich Unterlegene gewesen, so daß ihn auch die volle Kostenlast zu treffen hat. " Hintergrund: Der Soldat der Saarlandbrigade hatte in einem Leserbrief, der in der „Saarbrücker Zeitung" vom 18./19. März 1995 veröffentlicht wurde, behauptet: ,,Die Aktion 3. Welt fällt unter die Rubrik „ Gewalt.freie Aktionsgruppen ". Wer sponsort diese „Idealisten"? Spenden aus dem autonomen Umfeld und, man höre und staune, die PKK. Jetzt wird alles klar. Nfan kann ja nicht nur nehmen, sondern muß auch mal geben. Dann läßt man sich auch mal zur Marionette seiner Geldgeber machen und betreibt Hetze. "

Dominik Fries

Auf Wunsch senden wir Ihnen den Beschluß des Landgerichtes Saarbrücken zu.

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